US-Sanktionen und Gegenmaßnahmen: EU wird Trump nicht blocken können
Ein EU-Gesetz soll verhindern, dass US-Sanktionen gegen Iran auch hier greifen. Warum die Maßnahmen kaum funktionieren werden.
Was ist das überhaupt, ein Blocking-Statut?
Dabei handelt es sich um ein Abwehrgesetz, mit dem Brüssel europäische Firmen vor US-Sanktionen schützen möchte. Die EU-Verordnung trat erstmals 1996 in Kraft, um die Wirtschaftsblockade der US-Regierung gegen Kuba zu unterlaufen. Damit verbot man den heimischen Unternehmen, dem Handelsverbot mit dem Karibikstaat nachzukommen. Seit Dienstag gilt sie auch für alle neuen Beschränkungen der Trump-Regierung für den Iran. Damals wie heute ist man in Brüssel der Meinung, dass die hiesige Wirtschaft EU-Gesetzen unterliegt und nicht US-amerikanischen.
Und wenn EU-Unternehmen den US-Sanktionen trotzdem nachkommen?
Theoretisch drohen den Unternehmen dann ihrerseits Sanktionen. Aber das ist unwahrscheinlich. Die Strafandrohung könnte eher zum Einsatz kommen, wenn eine US-Firma deutsche Handelspartner zu einer Selbstverpflichtung drängen möchte, nicht mit Iran zu handeln.
Gibt es denn Kompensationen für Unternehmen, die nach US-Recht bestraft werden?
Hier bleibt die EU-Kommission vage. Im Statut ist zwar von Entschädigungen die Rede, zahlen soll sie aber die „verursachende Person“ – und damit eben nicht Brüssel. Es dürfte unmöglich sein, Kompensation von US-Firmen oder gar US-Behörden zu erhalten.
Welche Auswirkungen haben die neuen Sanktionen auf das Irangeschäft europäischer Unternehmen?
Kurz nach Inkrafttreten der Strafmaßnahmen und des EU-Blocking-Statuts hat Daimler seinen Rückzug aus dem Iran bekannt gegeben. Einen Zusammenhang mit den US-Sanktionen stellte das Unternehmen allerdings nicht her – möglicherweise, um das neue EU-Recht befolgen zu können, ohne das Geschäft im lukrativen US-Markt zu gefährden. Die Opel-Mutter PSA wird ebenfalls nicht mehr in Teheran vertreten sein. Insofern kann das Blocking-Statut teilweise als gescheitert betrachtet werden.
Was bedeutet das für die Zukunft des deutschen Iran-Handels?
Die neuen Sanktionen ähneln den Beschränkungen, die zwischen 2012 und 2015 vor dem Atomabkommen mit dem Iran galten. Selbst in dieser Zeit betrug das Handelsvolumen durchschnittlich noch 2 Milliarden Euro. Zwar dürften sich nun die Transaktionskosten erhöhen, der deutsch-iranische Handel wird aber wohl nicht zum Erliegen kommen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Exklusiv: RAF-Verdächtiger Garweg
Meldung aus dem Untergrund
Wahlprogramm von CDU und CSU
Der Zeitgeist als Wählerklient
Anschlag in Magdeburg
Auto rast in eine Menschenmenge auf dem Weihnachtsmarkt
Keine Konsequenzen für Rechtsbruch
Vor dem Gesetz sind Vermieter gleicher
Fragestunde mit Wladimir Putin
Ein Krieg aus Langeweile?
Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt
Vieles deutet auf radikal-islamfeindlichen Hintergrund hin