Es gibt ein Lesen nach dem Tod
Facebook-Einträge sind vererbbar. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Den Eltern eines verstorbenen Teenagers darf das soziale Netzwerk nicht mehr die Einsicht verwehren
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Facebook-Einträge sind vererbbar. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Den Eltern eines verstorbenen Teenagers darf das soziale Netzwerk nicht mehr die Einsicht verwehren
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