: Wie Asylrecht eingeschränkt wird
Justizminister Jeff Sessions entscheidet, dass Gewalt gegen Frauen kein Grund für Asyl in den USA ist
Die allermeisten derjenigen, die als AsylbewerberInnen die Südgrenze der USA von Mexiko aus überschreiten, kommen aus Zentralamerika, insbesondere aus Guatemala, Honduras und El Salvador. Allesamt Staaten, die in den vergangenen Jahren von einer Welle der Gewalt durchgeschüttelt wurden.
Die Regierung von Präsident Barack Obama hatte ihm Jahr 2014 entschieden, dass Frauen aus zentralamerikanischen Staaten es als Asylgrund geltend machen durften, wenn sie Opfer häuslicher Gewalt oder von Gangs geworden waren – beides dort sehr verbreitet. Vor wenigen Wochen hat Donald Trumps Justizminister Jeff Sessions das allerdings rückgängig gemacht. Sessions kann das im Alleingang, weil die Migrationsgerichte, die über die Schutzberechtigung von AsylbewerberInnen entscheiden, direkt dem Justizminister unterstehen, der zugleich als alleiniger Oberster Richter fungiert. Sessions argumentierte, dass die Zahl der AntragstellerInnen von rund 5.000 im Jahr 2009 auf 94.000 im Jahr 2016 angestiegen sei, was man nicht länger hinnehmen könne.
Sessions lehnt auch jenes Prozedere ab, das zumindest vor dem Inkrafttreten von Trumps Null-Toleranz-Politik üblich war: Wurde jemand beim illegalen Grenzübertritt aufgegriffen, kam er zunächst in den Abschiebemechanismus. Machte die Person dann jedoch deutlich, sie habe „begründete Angst“ vor der Rückkehr in ihr Heimatland, wurde sie einem Regierungsmitarbeiter vorgestellt, der darüber ein Gespräch mit ihr führte. Hielt er die „begründete Angst“ für glaubhaft, durfte die Person zunächst in den USA bleiben und einen Asylantrag stellen. Wenn nicht, wurde sie abgeschoben – es sei denn, sie legte gegen die Entscheidung ein Rechtsmittel ein. In diesem Fall ging es vor einen Migrationsrichter, der zunächst über die Abschiebeentscheidung der Behörde zu befinden hatte. Widerrief er die Entscheidung, konnte die Person bleiben und Asyl beantragen.
Sessions hat die Behörden und Richter nun angewiesen, das nach strengeren Kriterien zu entscheiden – wogegen allerdings Bürgerrechtsorganisationen derzeit Sturm laufen.
Bernd Pickert
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