: Briten-Wohnungen bleiben
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die Pläne der Stadt Bad Fallingbostel, ehemalige Wohnblöcke britischer Soldaten in den Quartieren Wiethop und Weinberg abzureißen, für unwirksam erklärt
Von Simone Schnase
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat die Pläne der Stadt Bad Fallingbostel, ehemalige „Briten-Wohnungen“ abzureißen, gekippt und entsprechende „Sanierungssatzungen“, die für massive Proteste von AnwohnerInnen gesorgt hatten, für unwirksam erklärt.
Geklagt hatten WohnungseigentümerInnen aus den Quartieren Wiethop und Weinberg, für die ein „Rückbau der ehemaligen britischen Wohnquartiere zur Entwicklung eines neuen Wohngebietes“ vorgesehen war. Diesen Plänen lag eine Prognose der Stadt zu Grunde, die für die Zeit nach dem Abzug der dort stationierten britischen Soldaten im Jahr 2015 Leerstand vorhersah. „Soll verhindert werden, dass der lokale Wohnungsmarkt durch das plötzliche Überangebot zusammenbricht, müssen die überschüssigen, nicht marktfähigen Wohneinheiten vom Markt genommen werden,“ heißt es darin.
Bloß: Nur ein halbes Jahr nach Abzug der Briten wurden viele dieser Wohnungen vermietet – und zwar nicht zu Dumpingpreisen, sondern zu marktüblichen Mieten. „Ehemalige Pendler haben sich allein oder mit ihren Familien hier niedergelassen, viele junge Leute, viele Rentner“, sagt Tobias Schwesig, Wohnungseigentümer und Verwalter mehrerer Wohnanlagen im Quartier Weinberg. Die sind zu 75 Prozent vermietet, „und hätte die Stadt nicht ein dutzend Wohnungen gekauft, die sie nicht vermietet, wären es noch mehr“.
Auch Carola Fernau, als Verwalterin zuständig für rund 160 Wohnungen im Quartier Wiethop, spricht von einer „riesigen Nachfrage“. Hier gebe es bezahlbare und sanierte Wohnungen für Familien mit Kindern: „Fast neue Bäder, komplette Küchen – die Leute mussten da nur noch ihre Möbel reinstellen.“
Die Prognosen der Stadt, die im Übrigen laut statistischem Landesamt seit 2015 kontinuierlich EinwohnerInnen hinzugewonnen hat, waren also falsch. „Aber die Stadt wollte sich damit trotz vieler Gesprächsangebote nicht befassen“, sagt Fernau.
Dem schloss sich das OVG letzte Woche an: Eine „ernsthafte Auseinandersetzung mit den Belangen der Wohnungseigentümer im Sanierungsgebiet“ sei nicht erkennbar, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts, das eine Revision nicht zugelassen hat. Und zumindest vorerst scheint sich daran auch nichts zu ändern: Eine Nachfrage der taz blieb unbeantwortet und auf der Homepage der Stadt heißt es, bis zur schriftlichen Urteilsbegründung bleibe „alles vorerst im jetzigen Verfahrenszustand bestehen“.
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