Neues Zweckentfremdungsverbot: Vermietung schwer gemacht

Rot-Rot-Grün verstärkt das Verbot der Vermietung von Ferienwohnungen und den Kampf gegen Leerstand und Abriss. Sogar Enteignungen drohen.

Bagger reißt Haus ab

Aus Profitinteresse zum Bagger greifen, soll nicht mehr ganz so einfach möglich sein Foto: dpa

BERLIN taz | In der Debatte um die Regulierung von Ferienwohnungen haben sich die Fachpolitiker der Regierungsfraktionen aus SPD, Linken und Grünen sowie aus den Bezirken gegen Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) durchgesetzt.

Entgegen der Pläne ihrer Verwaltung, die Vermietung der eigenen Wohnung für 60 Tage im Jahr pauschal zu erlauben, soll im überarbeiteten Zweckentfremdungsverbotsgesetz die Genehmigungspflicht für die Vermietung der eigenen Wohnung erhalten bleiben. Das entschieden die Abgeordneten am Montag im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen. Der Vorschlag der Senatorin hätte „nicht dazu geführt, den Graubereich zu regulieren“, so die Linke-Stadtentwicklungsexpertin Katalin Gennburg.

Wie bisher sollen auch nach Inkrafttreten der Novelle am 1. Mai das einmalige Vermieten der Wohnung und die Überlassung von weniger als 50 Prozent der Wohnfläche erlaubt bleiben. Wer seine eigenen vier Wände darüber hinaus Touristen zur Verfügung stellen will, muss dies auch zukünftig bei den Bezirksämtern beantragen. Jede Genehmigung wird mit einer Registriernummer versehen, die in den Anzeigen auf den Portalen angegeben werden muss.

Neu geregelt wird zudem die Vermietung von Zweitwohnungen. Diese wird auf 90 Tage im Jahr eingeschränkt. Laut Gennburg gibt es den „begründeten Verdacht“, dass viele angebliche Nebenwohnungen nie als Wohnraum genutzt werden. Katrin Schmidberger, Sprecherin für Stadtentwicklung der Grünen-Fraktion, sieht das Gesetz jetzt deutlich verschärft: „Damit geht Berlin sogar noch einen Schritt weiter als Bayern, das bisher das repressivste Gesetz in Deutschland hatte.“

Vorgehen bei Abriss und Leerstand

Auch Gennburg spricht von einer Verschärfung und verweist auf andere Punkte, die mit dem Gesetz neu reguliert werden. So werde bestehender Wohnraum zukünftig besser vor Abriss geschützt: Anders als bisher soll die Schaffung von Ersatzwohnraum nicht mehr als Bedingung für eine Abrissgenehmigung ausreichen. Neuer Wohnraum müsse im gleichen Bezirk und mit vergleichbaren Mietpreisen geschaffen werden. „Damit wagt sich der Gesetzgeber ziemlich weit vor“, so Gennburg.

Die Strafen bei Verstößen werden auf bis zu 500.000 Euro erhöht. In einer gemeinsamen Erklärung der Fachpolitiker heißt es zur Begründung: „Denn Abriss, spekulativer Leerstand oder illegale Ferienwohnungen sind oft so profitabel, dass die bisher verhängten Geldstrafen einfach hingenommen werden.“

Die Strafen bei Verstößen werden auf bis zu 500.000 Euro erhöht.

Eingeführt wird zudem ein Treuhändermodell. Wer der Aufforderung nach Beseitigung einer Zweckentfremdung nicht nachkommt, kann zumindest vorübergehend enteignet werden. Ein eingesetzter Treuhänder kann dann für die Sicherung der Wohnnutzung sorgen und die dabei entstehenden Kosten dem Eigentümer auferlegen.

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