Schwangerschaft gefährdet G20-Verfahren: Prozess gegen Fabio V. könnte platzen
Das Verfahren gegen den 19-jährigen G20-Gegner aus Italien muss nächste Woche zu Ende gehen – oder neu aufgerollt werden.
taz | Das Verfahren gegen den 19-jährigen Italiener Fabio V. neigt sich dem Ende zu – oder platzt im letzten Moment. Am Dienstag fand die offiziell vorletzte Verhandlung statt, das Urteil ist für den kommenden Dienstag geplant. Doch das Verteidiger*innenduo will die Beweisaufnahme noch nicht abschließen und stellt Anträge über Anträge – und das dauert. Dabei gibt es für das Gericht keine Zeit zu verlieren: Die Richterin ist schwanger und geht bald in den Mutterschutz.
Einen zusätzlichen Verhandlungstag anzusetzen, wird aus Termingründen nicht möglich sein. Wenn am nächsten Dienstag kein Urteil fällt, wird der Prozess auf unbestimmte Zeit unterbrochen. Eine andere Richterin müsste dann alles neu aufrollen.
V. wird vorgeworfen, am 7. Juli an einer Demonstration gegen den G20-Gipfel teilgenommen zu haben, die am Rondenbarg von der Polizei gestoppt wurde. 14 Steine flogen aus der Menge von etwa 200 Demonstrant*innen in Richtung Polizei. Die Beamt*innen zerschlugen die Demo und nahmen 74 Menschen fest. Als einige Teilnehmer*innen versuchten zu fliehen, verletzten sie sich schwer.
V. blieb bei einer Frau mit einem offenen Bruch stehen, dort wurde er festgenommen. Er saß fast fünf Monate in Untersuchungshaft. Sein Prozess erregte die Aufmerksamkeit von Grundrechtler*innen und Amnesty International, weil ihm keine individuelle Straftat vorgeworfen wird.
Aus Sicht der Richterin ist die Beweisaufnahme abgeschlossen: An elf Verhandlungstagen hat das Gericht Polizeizeugen, Aktivist*innen und Mitarbeiter der Firmen am Rondenbarg angehört und Polizeivideos gesehen. Trotzdem sagte V.’s Anwalt Arne Timmermann: „Es wird immer deutlicher, was wir noch für Lücken haben.“ Er forderte, weitere Polizeizeug*innen zu hören. Das Gericht müsse aufklären, welchen Auftrag die Polizei gehabt habe.
Der Einsatz sei rechtswidrig gewesen, argumentierten er und V.’s Anwältin Gabriele Heinecke. „Die Demo war eine vom Grundgesetz und vom europäischen Recht geschützte Versammlung“, sagte Heinecke, „eine Verurteilung V.’s ist rechtlich nicht möglich“.
Die Staatsanwältin argumentierte, die Demo sei nicht friedlich gewesen. Um das zu klären, müsse man weitere Zeugen heranziehen, forderte Timmermann. Nach vielen Unterbrechungen, abgelehnten Anträgen, Diskussionen über Inhalte und Formalia beendet die Richterin sichtlich genervt die Sitzung. Es sieht aus, als könnte sich alles noch hinziehen.
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