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Ein bisschen ist nicht nichts, aber auch nicht alles

Noch vor der Entscheidung über die Groko haben sich SPD und Union beim Thema Mieten geeinigt. Aber wem nutzt es?

Von Uwe Rada

Sind Luxusmodernisierungen künftig verboten?

Das kommt drauf an. Bisher können Vermieter elf Prozent der Modernisierungskosten auf die Miete umlegen. Künftig sollen es acht Prozent sein. CDU/CSU und SPD haben sich damit quasi in der Mitte getroffen. Die SPD wollte die Modernisierungsumlage auf fünf Prozent senken, die Union nur auf zehn Prozent. Neu ist, dass die Umlage gekappt wird. Egal wie viel ein Vermieter investiert: Mehr als drei Euro pro Quadratmeter darf er nicht aufschlagen. Aber auch das wird für Geringverdiener ein harter Brocken werden.

Wo gilt diese Regelung?

Sie gilt nur für Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt. Den können die Bundesländer selbst festlegen. Im Grunde also wird es darauf hinauslaufen, dass die Modernisierungsumlage in den Ballungsräumen beschränkt werden wird. Die gute Nachricht für Berlinerinnen und Berliner: Der Senat hat schon 2015 festgelegt, dass das ganze Land Berlin einen angespannten Wohnungsmarkt hat. Die Regelung gilt also sowohl in Kreuzberg als auch in Zehlendorf.

Wie lange gilt die Regelung?

Sie ist zunächst auf fünf Jahre befristet. Dann soll neu bewertet werden, auch vor dem Hintergrund der dann geltenden Zinsen. Die Vermieterlobby hat Angst, dass die Baukosten steigen. De facto wird also eine neue Bundesregierung über die Modernisierungsumlage entscheiden müssen.

Wird die Mietpreisbremse besser?

Zunächst einmal muss gesagt werden, dass die Ausnahmetatbestände erhalten bleiben. Liegt die Miete einer Wohnung schon vor einer Wiedervermietung über der zulässigen Grenze, also zehn Prozent über dem Mietspiegel, dann muss der Vermieter seine Miete nicht reduzieren. Das Gleiche gilt für „umfassend modernisierte“ Wohnungen sowie für Neubauten. Da bleibt also alles beim Alten. Die Vermieter können sich die Hände reiben. Neu ist, dass der Mieter das Recht hat, die Vormiete zu erfahren. Es soll, so haben es SPD und Union vereinbart, eine „gesetzliche Auskunftspflicht des Vermieters“ geben.

Bekommt der Mieter die überhöhte Miete zurück?

Das konnte er bisher schon. Allerdings war das Verfahren kompliziert. Der Mieter musste gegenüber dem Vermieter eine „qualifizierte Rüge“ aussprechen, das heißt in jedem Detail nachweisen, dass der Vermieter unrechtmäßig eine zu hohe Mieter verlangt hat. Künftig reicht eine „einfache Rüge“, was immer das auch heißen mag. Allerdings stehen die Regelungen zur Mietpreisbremse unter einem Vorbehalt. Ende 2018 sollen sie noch einmal bewertet werden. Hintergrund ist, dass es mehrere Klagen gegen die Mietpreisbremse gibt. Im Sondierungspapier wollte die Union noch abwarten, wie diese Klagen ausgehen, bevor es weitere Verschärfungen gibt. Nun kommen die Verschärfungen schon vorher.

Kann die Union da noch querschießen?

Um zu verhindern, dass eine Partei die andere über den Tisch zieht, wurde beschlossen, alle Vereinbarungen zum Thema Miete zu einem Gesamtpaket zu schnüren. Das federführende Ministerium wird zu Beginn der Groko (so sie kommt) ein Gesetz zur Wohnraumoffensive auf den Weg bringen. Da sind sowohl die SPD-Verhandlungserfolge Mietpreisbremse und Modernisierungsumlage als auch der Unionspunkt Baukindergeld enthalten.

Wo hat sich die Union durchgesetzt?

Bei der Steuerabschreibung für Investoren im Wohnungsbau. Hier wird es, wie nach der Wiedervereinigung, wieder eine Sonderabschreibung (Sonder-AfA) geben, die zusätzlich zu den bestehenden Abschreibemöglichkeiten dazukommt. Im Grunde ist es eine Subvention privater Bauherren mit öffentlichen Mitteln, ohne dass es dazu im Gegenzug eine Gegenleistung gibt. Die SPD hat immerhin darauf bestanden, dass es die Sonder-Afa nur gibt, wenn dabei auch „bezahlbarer Wohnraum“ entsteht. Ob das Wirkung zeigt, wird man sehen.

Und was ist mit dem Baukindergeld?

Generell wollen die Unionsparteien die Eigentumsbildung fördern, während die SPD auf sozialen Wohnungsbau und Mietenbegrenzung setzt. Deshalb stand für CDU/CSU die Forderung nach einem Baukindergeld ganz oben. Jede Familie mit Kind, die ein Haus baut oder Eigentum erwirbt, sollte zehn Jahre lang 1.200 Euro pro Jahr und Kind bekommen. Ein ziemlich teures Vorhaben, das in den Verhandlungen etwas relativiert wurde. Die Anträge für das Baukindergeld müssen bis 2021 eingereicht werden. Wer danach kommt, geht leer aus. Außerdem dürfen nur Familien einen Antrag stellen, die ein Haushaltseinkommen von weniger als 75.000 Euro im Jahr plus 15.000 Euro je Kind haben.

Was ist mit dem Wohnungsneubau?

Hier lässt der Bund bis 2021 zwei Milliarden Euro für sozialen Wohnungsbau springen – und entlastet die Länder, die laut Föderalismusreform eigentlich für die Neubauförderung zuständig sind.

Wer hat verhandelt?

Auf SPD-Seite war in der Arbeitsgruppe Wohnen die bayerische Landevorsitzende Natascha Kohnen federführend. Weil sie aber am Freitag und Samstag, als das Thema verhandelt wurde, in Bayern Wahlkampf machte, war Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller Verhandlungsführer. Auf CDU-Seite hatte der niedersächsische Landeschef Bernd Althusmann das Sagen, bei der CSU der Augsburger Oberbürgermeister Kurt Gribl.

Welche Kritik gibt es am Ergebnis?

„Die Koalitionsverhandlungen haben gegenüber den Sondierungsgesprächen zum Teil zwar neue Vorschläge gebracht, doch die Mieter in den Großstädten und Ballungsräumen werden letztendlich kaum entlastet“, kritisierte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. Er hätte bei der Mietpreisbremse gerne die Ausnahmen abgeschafft und eine Strafe für Vermieter gesehen, die eine zu hohe Miete verlangen. Der Deutsche Mieterbund dagegen begrüßte den Kompromiss.

Kann die Schlussrunde das noch ändern?

Nur wenn die Regelungen finanziell Auswirkungen haben. Da die zwei Milliarden für den Neubau aber schon im Sondierungspapier standen, ist nicht damit zu rechnen, dass die Finanzer sie auf den letzten Metern noch kassieren.

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