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Adil Yiğit über seine Abschiebung„Ich werde bestraft“

Der Erdoğan-kritische Journalist Adil Yiğit lebt seit über 30 Jahren in Deutschland. Jetzt droht ihm die Abschiebung. Ein Gespräch über hartnäckige Hoffnungen.

Nicht geschaffen fürs bequeme Wegschauen: der Sozialarbeiter und Journalist Adil Yiğit Foto: Miguel Ferraz
Marthe Ruddat
Interview von Marthe Ruddat

taz: Herr Yiğit, im April feiern Sie Ihren 60. Geburtstag. Wissen Sie schon, wo Sie feiern werden?

Adil Yiğit: Ehrlich gesagt weiß ich das noch nicht genau. Ich denke, ich werde im kleinen Freundeskreis feiern. Hoffentlich hier in Hamburg.

Ihre Aufenthaltsgenehmigung endet am 20. Februar. Das zuständige Amt hat angekündigt, eine Verlängerung nicht genehmigen zu wollen. Dagegen haben Sie allerdings Einspruch eingelegt. Haben die Behörden darauf bereits reagiert?

Nein. Mein Anwalt hat schon im Dezember eine Stellungnahme zu meinem Bescheid abgegeben. Das Amt begründet den Bescheid unter anderem damit, dass ich nicht erwerbstätig bin. Allerdings besuche ich seit November eine Maßnahme des Arbeitsamtes, um wieder als Sozialarbeiter arbeiten zu können. Bisher habe ich trotzdem noch keine Antwort auf meinen Einspruch erhalten, überhaupt keine Reaktion.

Also müssen Sie einfach abwarten?

Es scheint so. Für mich ist das alles ein großes Fragezeichen. Ich weiß nicht, warum das so lange dauert.

Im Interview: Ertuğrul „Adil“ Yiğit

59, lebt in Hamburg und arbeitete dort zunächst als Sozialarbeiter. Später begann er für die taz zu schreiben. Heute betreibt Yiğit die regimekritische Onlineplattform Avrupa Postası. Er gehört zu den 32 JournalistInnen, denen beim G20-Gipfel nachträglich die Akkreditierung entzogen wurde. Nach mehr als 30 Jahren in Deutschland droht Yiğit Ende Februar die Abschiebung.

Wie fühlt es sich an, nach so langer Zeit in Deutschland plötzlich von Abschiebung bedroht zu sein?

Ich bin traurig und durcheinander. Mein Umfeld weiß natürlich von meiner Situation. Wenn jemand fragt, wie die aktuelle Situation ist, fällt mir eine Antwort schon sehr schwer. Was soll ich sagen? Ich weiß es nicht. Das alles ist mir schon sehr peinlich.

Warum peinlich?

Ich weiß nicht, welches Wort ich sonst benutzen sollte. Eigentlich ist es eine Unverschämtheit. Nach so vielen Jahren in Deutschland, in denen ich mir hier mein Leben aufgebaut und eine Familie gegründet habe, bin ich nun von Abschiebung bedroht. Manchmal frage ich mich, ob das nur ein böser Traum ist.

Sie erhalten viel Unterstützung, unter anderem von der Deutschen Journalistinnen- und Journalistenunion (DJU), die für Sie ein Bleiberecht fordert.

Das stimmt, es gibt einige Organisationen, die sich sehr für mich einsetzen. Besonders die Unterstützung meiner Journalistenkollegen freut mich sehr. Das fühlt sich super an. Deshalb fühle ich mich nicht ganz alleine.

Gibt es auch Seiten, von denen Sie sich mehr Unterstützung wünschen würden?

Ja, von den türkischen Journalisten in Hamburg. Das ist ein Verein, den ich 2010 selbst mit gegründet habe. Zwei Jahre lang war ich sogar zweiter Vorsitzender. Jetzt habe ich meine Mitgliedschaft aber beendet.

Warum?

Weil der Verein zu vielen Fällen von in der Türkei inhaftierten Journalisten, unter anderem auch im Fall von Deniz Yücel, nicht einmal eine Erklärung abgegeben hat. Neunzig Prozent der Mitglieder sind regierungsnahe Journalisten. Bei Veranstaltungen werden immer wieder Vertreter vom türkischen Konsulat eingeladen. Das alles habe ich bereits mehrfach kritisiert. Zu meinem Fall wurde dann lediglich eine zweizeilige formale Erklärung abgegeben. Da hat es mir einfach gereicht.

Wie erklären Sie sich das Verhalten Ihrer KollegInnen?

Manche sagen, sie können nicht objektiv sein, weil sie noch mal in die Türkei zurückkehren wollen. Ich denke jedoch, wenn etwas wahr ist, dann muss es auch geschrieben werden. Wir können nicht so tun, als würden wir nichts sehen und nichts hören und einfach schweigen. Wir können nicht diese Drei-Affen-Rolle spielen.

Haben Sie das Gefühl, mit der drohenden Abschiebung für Ihre Vergangenheit bestraft zu werden?

Ich bin mir sicher, dass ich für das, was ich in der Vergangenheit gemacht habe, bestraft werde. Allerdings mit anderen Methoden.

Sie spielen darauf an, dass Ihnen beim G20-Gipfel nachträglich die Akkreditierung entzogen wurde.

Ja, das ist alles kein Zufall. Das Bundeskriminalamt hat sich zwar entschuldigt und gesagt, es hätte eine Verwechslung vorgelegen, aber das glaube ich nicht. Deshalb beteilige ich mich auch weiter an der Sammelklage gegen das Bundespresseamt. Und nun zeigen mir die da oben, wer der Stärkere ist.

Sie gehörten einst der militanten marxistisch-sozialistischen Organisation „Devrimci Sol“ („Revolutionäre Linke“) an und engagierten sich auch in Deutschland gegen das Regime in der Türkei. Wie blicken Sie jetzt auf diese Zeit zurück?

Da bin ich gespalten. Einerseits habe ich sehr gute Sachen gemacht. Ich hatte den Traum von einer demokratischen Türkei und dafür habe ich gekämpft. Andererseits hatte unsere Bewegung auch Flecken, da gibt es nichts schönzureden und es tut mir sehr leid, dass unsere Geschichte auf so traurigen Dingen basiert.

Sie saßen mehr als zwei Jahre in Haft, weil in einer von Ihnen angemieteten Wohnung Waffen gefunden wurden.

Es war ein Fehler, was ich damals getan habe. Ich hatte ein eigenes Geschäft, ein Reisebüro. Auf Bitte einiger Freunde habe ich diese Wohnung angemietet. Es war damals so üblich unter Genossen, dass man sich solche Gefallen tut. Ich selbst war nur ein oder zwei Mal in der Wohnung. Was dort gefunden wurde, gehörte nicht mir. Das ist nun 20 Jahre her. Ich bin mir meiner Fehler trotzdem bis heute bewusst und habe teuer dafür bezahlt, nicht nur mit der Haft.

Wodurch noch?

Von einem Tag auf den anderen habe ich mein Geschäft verloren. Ich war von einem Tag auf den anderen von meiner Familie getrennt. Das war ein großer Bruch, unter dem ich immer noch leide. So etwas möchte ich nicht noch mal erleben.

Sie haben sich deshalb von jeglichen politischen Organisationen losgesagt und ein neues Leben angefangen.

Auch das war nicht einfach. In der Organisation galt ich als Verräter, weil ich ausgestiegen bin und die Morde an den eigenen Genossen als falsch verurteilte. Und weil ich immer noch politisch aktiv bin, fragt sich die Öffentlichkeit, ob ich mich wirklich davon distanziert habe. Sie wollen mich als Funktionär einer bestimmten Organisation sehen. Das bin ich aber nicht. Ich muss keiner Organisation angehören, um mich gegen die politischen Entwicklungen in der Türkei und in Kurdistan einzusetzen.

Sondern?

Ich mache ganz harmlose und demokratische Dinge, mit denen ich nicht einmal Geld verdiene. Zum Beispiel habe ich gerade Briefmarken drucken lassen, auf denen die Bilder von zu Unrecht in der Türkei inhaftierten Menschen zu sehen sind. Und ich nutze natürlich meine journalistischen Möglichkeiten.

Was treibt Sie an?

Ich könnte es mir schön gemütlich machen. Ich bin fast 60, habe Kinder und ein warmes Zuhause. Aber das bin ich einfach nicht. Ich fühle mich nicht wohl, solange es Menschenrechtsverletzungen in der Türkei und in Kurdistan gibt. Ich kann nicht einfach wegschauen.

Sind Sie sehr politisch erzogen worden oder woher kommt Ihr Engagement?

Ich komme aus einer aufgeklärten sozialdemokratischen Familie. Wir haben damals ein kleines Kino betrieben. Ich durfte die Filme, die wir zeigten, immer mit aussuchen. Das hat mich sehr neugierig gemacht. Der Ort, in dem wir gelebt haben, war traditionell reaktionär. Trotzdem haben unsere Filme den Menschen viel Freude bereitet. Das hat mich sehr beeindruckt und mir gezeigt, dass man zwar viel reden kann, aber es auch andere Arten der Kommunikation gibt.

Hätten Sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt, müssten Sie heute nicht ihre Abschiebung fürchten. Warum haben Sie das nie getan?

Ehrlich gesagt wollte ich das nicht. Natürlich habe ich hier einen wichtigen Teil meines Lebens verbracht. Ich habe hier eine Familie gegründet. Aber immer, wenn ich darüber nachgedacht habe, habe ich mich auch gefragt: Wofür kämpfe ich? Für eine türkische Demokratie. Mein Traum war immer, irgendwann in die Türkei zurückzukehren und Politik zu machen. Das hat mich immer davon abgehalten, die Staatsbürgerschaft zu beantragen. Mit einem deutschen Pass wäre das nicht möglich gewesen.

Das klingt so, als wäre das heute nicht mehr Ihr Traum.

Leider ist das manchmal so mit Träumen: Sie können nicht immer verwirklicht werden.

Also haben Sie die Hoffnung aufgegeben?

Nein, die Hoffnung habe ich nicht aufgegeben. Ich hoffe immer noch auf ein politisches Erdbeben, auf eine demokratische Türkei. Aber die Realität bindet mir die Hände. Solange die westlichen Länder mit der türkischen Regierung flirten und ihre schmutzigen Waffengeschäfte fortführen, kann ich aber nur davon träumen.

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29 Kommentare

 / 
  • An diesem Fall stimmt mE etwas nicht. Mich würde interessieren, um welchen Aufenthaltstitel es genau geht.

    Möglich ist nämlich u.a., dass eben ein anderer Aufenthaltstitel, grundsätzlich nur auf Antrag, erteilt wird. Wer zB nur die Verlängerung der bisherigen Aufenthaltserlaubnis beantragt und keinen weiteren ggf hilfsweisen Antrag stellt, läuft Gefahr der Ablehnung, wenn die Voraussetzungen einer pos. Entscheidung nicht vorliegen. Dann wird natürlich zzgl zur Ablehnung idR auch eine Ausreisefrist gesetzt und idR die Abschiebung angedroht. Jetzt kann man natürlich auch darüber reden, man sei von Abschiebung bedroht. Duldungsgründe sind noch möglich.

    Nach 30 Jahren Aufenthalt dürfte wohl eine Aufenthaltserlaubnis nach P. 25 Abs. 5 AufenthG aufgrund Art. 8 EMRK zu erteilen sein. Weitere Varianten sind denkbar.

    • @Gerhard Krause:

      Nu man suutje, Herr Krause, mit dieser

      - sagen wir einmal - eigenwilligen Rechtsauffassung:

      § 25 Abs. 5 AufenthG normiert eine mögliche ( kein Rechtsanspruch hierauf! )) Aufenthaltserlaubnis nur unter der Bedingung, dass die Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist und mit dem Wegfall des Ausreisehindernisses in

      absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist

      und vor allem darf sie nach dem Willen des Gesetzgebers nur dann erteilt werden, wenn der Ausländer

      unverschuldet an der Ausreise gehindert ist.

      Art. 8 EMRK regelt nur den Anspruch einer Person auf Achtung des Privat- und Familienlebens . ihrer Wohnung und Korrespondenz.

      Damit sind beide Normen für Herrn Yigit nicht einschlägig, denn er kann als türkischer Staatsbürger jederzeit ungehindert in die Türkei einreisen, zumal er in Deutschland keine Familie hat, auf die u.U Rücksicht zu nehmen wäre.

      Zum Ernst des Lebens gehört nun einmal. sich von seiner eigenen Hände Arbeit zu ernähren und nicht, sich in der sozialen Hängematte auszuruhen, um seiner Weltanschauung nachgehen zu können.

      Das gilt für jeden einzelnen Deutschen,

      aber eben auch für jeden Ausländer in Deutschland.

      • @Wahrheitundklarheit:

        Wow, ich hoffe nicht, dass Sie Richter am Verwaltungsgericht o.ä. sind. Für das "eigenwillig" verdienten Sie redlich ein Disziplinarverfahren :-)). Sie meinen, nach 30 Jahren in D kann man def. kein schützenswertes Privatleben i.s.d. Art. 8 EMRK verwirklicht haben, und im Übrigen, oder zuallererst, handele es sich bei der Rechtsvorschrift des P. 25 V 1 AufenthG nicht um eine Anspruchsnorm?

        Dann gebe ich einmal eine "Nuss" mit auf den Weg, lieber Herr Kollege: Ein rechtliches Ausreisehindernis i.s.d. Anspruchsnorm stellt ebenfalls die Unzumutbarkeit der Ausreise dar. Die Anforderung der Sicherung des Lebensunterhalts stellt eine gesetzliche Regel dar (P. 5 I Nr. 1 AufenthG). Umstände des Einzelfalles können (jedoch) das Ausschlag gebende Gewicht der gesetzlich vorgesehenen Regel beseitigen. Die diesbezüglichen Erwägungen der Ausländerbehörde sind gerichtlich voll überprüfbar. So es an dem ist, dass die hier vorliegenden 30 Jahre in D (Verwurzelung) zu schützen sind, dann beseitigen diese einerseits die Regel des P. 5 I Nr. 1 AufenthG (mit Blick auf P. 25 V 1 AufenthG) und führen zu der Annahme eines rechtlichen (Art. 8 EMRK) Ausreisehindernisses i.S.d. v.g. Anspruchsgrundlage.

        • @Gerhard Krause:

          Dann schlage ich doch vor, dass Sie die Vertretung des Herrn Yigit anstelle von dessen Anwalt Erdem übernehmen, der vom Spiegel am 10. Januar 2018 mit den Worten zitiert wird:

          " Formal gesehen kann die Hamburger Ausländerbehörde ihn wohl abschieben... " .

          Rufen Sie doch einfach bei der Behörde an und sprechen das Zauberwort Art. 8 EMRK und siehe da, es wird dem zuständigen Sachbearbeiter wie Schuppen von den Augen fallen, dass sie natürlich Recht haben und er Unrecht.

          Und Herr Erdem fühlt sich peinlich berührt, weil er Ihre Beurteilung der Rechtslage nicht kannte oder teilte.

          • @Wahrheitundklarheit:

            Kann ich wirklich nur schmunzeln, habe ich selbst schon so entschieden. :-))

            Die Sachbearbeiter in einer Ausländerbehörde, Sparsamkeit an der falschen Stelle, haben leider idR nur eine Ausbildung für den mittleren und noch im besten Fall für den gehobenen Dienst. Da marschiert "8 EMRK" entweder zum Chef oder ins Rechtsamt.

            Wir verzetteln uns indes an einer falschen Stelle. An dem Fall "stimmt" etwas nicht, was sich doch wohl ganz oder teilweise in der zumindest mir unbekannten Aktenlage spiegelt. Womöglich war Herr Yigit auch lange lange Zeit eben nicht Inhaber eines Aufenthaltstitels. Ich habe eine Nebenerwägung angestellt und Sie haben sich daraufhin einen Purzelbaum gegönnt. Selbstverständlich ist es ebenfalls Ihre Sache, wo Sie Schwerpunkte vermuten.

            Die Idee, Herrn Yigit zu vertreten, finde ich übrigens wirklich gut. Das überlege ich mir noch einmal :-).

  • Selbst wenn wir die Antworten von Herrn Yigit nicht einordnen, nicht ganz verstehen können und auch wenn seine Aussagen uns wirr und nicht nachvollziehbar erscheinen, so ist doch eines klar und eindeutig: er hat sich bei uns in Deutschland politisch engagiert und eingemischt, unter anderem für eine türkische Demokratie.

     

    Und weil uns Deutschen, vor allem der deutschen Obrigkeit, sein politisches Engagement - vermutlich weil es auf der Linken stattgefunden hat - nicht geschmeckt hat und weiterhin nicht schmeckt, liefert der deutsche Rechtsstaat ihn an das Erdogan-Regime aus.

     

    Das ist widerwärtig und eklig, und es passt so gar nicht zu den Werten, die sonst von unserer Obrigkeit beschworen werden.

    • @Der Allgäuer:

      Herrn Yigit steht es frei, in Deutschland Asyl zu beantragen, wenn er sich in der Türkei politisch verfogt fühlen sollte.

      Aber das zeiht er offensichtlich nicht einmal in Erwägung.

      Also lassen Sie bitte das bashing auf den deutschen ( in der Tat ) Rechtsstaat und denken Sie an den Säulenheiligen der Sozialdemokratie August Bebel

      " Wer nicht arbeitet ( obwohl er arbeiten könnte ), soll auch nicht essen

      ( jedenfalls nicht auf Kosten der Steuerzahler in Deutschland ). "

      • @Wahrheitundklarheit:

        " Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen." Mit diesem dummen Spruch hat sich die Sozialdemokratie damals schon diskreditiert. Noch dazu ist dabei nicht klar, was alles unter "arbeiten" zählt. In dem Artikel beschreibt Adil Yigit einiges, was er gerade macht. Dazu ist er 59, ein Alter, in dem viele stramme Sozialdemokraten ihre vorgezogene Pension oder Rente beziehen - meist nicht gerade wenig. Also was soll dieses gehässige Schlaumeiern Herr Wahrheit...

        • @Henri Sinople:

          Ich bin nicht gehässig, lieber Herr Sinople, sondern folge nur den Spuren des Urhebers dieser Maxime, dem Apostel Paulus

          " Wer nicht arbeiten will, soll auch nicht essen. Wir hören aber, dass einige von Euch ein unordentliches Leben führen und alles mögliche treiben, nur nicht arbeiten. "

          Von Art. 12 der Sowjetverfassung 1935

          " Die Arbeit ist Pflicht...und eine Sache der Ehre eines jeden arbeitsfähigen Bürgers nach dem Grundsatz, wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen. "

          will ich nicht weiter reden und von Franz Müntefering, der das Bibelzitat mehrfach öffentlich äußerte, schon gar nicht.

          Und Briefmarken drucken lassen, soll etwa Arbeit sein ?

          Es bleibt dabei, Arbeiten ist nur das, was Geld oder Sachwerte zum Lebensunterhalt bringt.

          • @Wahrheitundklarheit:

            Arbeit ist - per Definition - der Aufwand von Energie pro Zeit. Nicht mehr und nicht weniger. Das wovon sie da schreiben ist im kapitalistischen Prozess verwertete Lohnarbeit. Das ein Großteil der Gesellschaft hier lediglich diese spezielle Arbeit wertschätzt und nicht jeden, die Gesellschaft voran bringenden Einsatz für die Allgemeinheit ist eines der grössten Probleme der Gegenwart.

            Das nach einem 30 (!) jährigen Leben in diesem Land eine Abschiebung überhaupt noch möglich ist, sowohl rechtlich als - wie für einige hier - auch moralisch, ist das Problem und nicht das ein mutiger, aufrechter Mensch gerne sein Leben so weiter leben möchte, wie er es die letzten 30 Jahre gelebt hat.

            Ich wünsche Herrn Yiğit viel Kraft und Ausdauer in seinem doppelten Kampf für ein Bleiberecht hier und eine Demokratisierung in der Türkei!

            • @BakuninsBart:

              Ich glaube ich spinne, die Devrimci Sol hatte nie vor die Türkei zu demokratisien. Ziel war es die Türkei in ein marxistisch-sozialistisches Gesellschaftssystems zu verändern und das durch bewaffneten Kampf und politische Attentate. Es gehen weit über 200 Morde auf deren Konto.

               

              Wer da Mitglied war, hat genau gewusst was das Ziel ist und wie es erreicht werden sollte. Hoppla, da haben doch meine Mitkämpfer tatsächlich Waffen in der von mir angemieteten Wohnung gelagert, ist eine etwas seltsame Erklärung.

              • @Sven Günther:

                Aber er hat doch die "Ermordung von Genossen kritisiert"... Was heutzutage alles als "politisches Engagement" durchgeht...

              • @Sven Günther:

                Hätten Sie mal Erfolg gehabt. Jetzt gibt es dort eine islamfaschistische Diktatur. Aber die lässt natürlich den Oligarchen ihre Aktienpakete, wie im Faschismus so üblich.

                • @El-ahrairah:

                  Und eine Diktatur gegen eine andere zu tauschen ist erstrebenswert?

                  • @Sven Günther:

                    Ja

  • Der Besuch einer Maßnahme des Arbeitsamtes ist keine Erwerbstätigkeit. Es handelt sich dabei noch nicht mal um eine Ausbildung.

  • 4G
    42682 (Profil gelöscht)

    Den Artikel verstehe ich nicht ganz.

    Er lebt hier, mit Familie, ohne eigenes Einkommen, also vom deutschen Staat.

    Dennoch hat er es vorgezogen die deutsche Staatsbürgerschaft nicht zu beantragen.

    Tja, verstehen muss ich das nicht. Seine Aussagen sind etwas wirr und nicht nachvollziehbar.

    • @42682 (Profil gelöscht):

      Für eine erfolgreiche Einbürgerung muss der Lebensunterhalt aus eigener Kraft gedeckt werden.

      • 4G
        42682 (Profil gelöscht)
        @Gerhard Krause:

        Kommentar entfernt. Bitte bleiben Sie sachlich.

  • Wenn wir das, was wir wissen, rekapitulieren, wo ist dann eigentlich das Problem ?

    Ein vorbestrafter Ausländer zieht es vor, seinen politischen Interessen nachzugehen, anstatt seinen Lebensunterhalt nachhaltig durch einen Brotberuf zu sichern.

    Er bezieht er zu Lasten der Steuerzahler, zu denen er nicht gehört,

    staatliche Hilfen und lamentiert über die ach so böse Obrigkeit.

    Die ist es aber nicht, sondern wendet nur das Gesetz an.

    Und das ist gut so.

    Empathie oder Mitleid für diesen Herrn sind unangebracht oder politische Tagträumerei.

    • @Wahrheitundklarheit:

      Mit diesem Brotberuf, was meinen sie damit? Hat der zitierte Herr Müntefering von "seiner Hände Arbeit" gelebt, oder etwas Apostel Paulus ? Beide vertraten politische oder religiöse Meinungen, andere backten das Brot, das sie sich schmecken ließen. Dieses dauernde "Zu Lasten des Steuerzahlers" argumentieren ist nur ein Vorwand dafür, anderen das Existenzrecht abzusprechen. Das Zitat aus der sowjetischen Verfassung macht es nur deutlicher, aus dem Jahr 1935, zu den Zeiten Stalins !?Die NS erklärten Menschen aus diesen Gründen zu asozialen Elementen, die in den KZs umerzogen wurden. Es wäre an der Zeit, daß die SPD den Spruch "wer nicht arbeitet, der soll auch nicht essen" mal ernsthaft diskutiert und sich distanziert, anstatt weiterhin Faschisten die Steilvorlage für ihre Menschenverachtung zu liefern.

  • Auch im modernen Deutschland wird man durchaus zielgerichtet "bearbeitet", wenn man der Obrigkeit aus irgendwelchen Gründen nicht gefällt. Die Maßnahmen zur Bestrafung sind nicht immer sofort als solche zu erkennen. Es gibt diverse Beispiele dafür. Die infame Liste von Journalisten ist nur eines.

     

    Bei jemandem, der keine Staatsbürgerschaft hat, ist das dann leider sehr einfach. Da bietet sich den Behörden ja eine simple Möglichkeit.

     

    Herr Yigit hat wahrscheinlich ganz recht, wenn er Bestrafung hinter der drohenden Abschiebung vermutet.

  • Sorry - mir fällt es schwer - das alles einzuordnen.

     

    Um welchen status genau - geht es?

    Aufenthaltsgenehmigung war der Oberbegriff für die in § 5 Ausländergesetz aufgeführten Formen der Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland:

     

    Aufenthaltsbewilligung,

    Aufenthaltsbefugnis,

    Aufenthaltserlaubnis [1] und

    Aufenthaltsberechtigung.

    Im Aufenthaltsgesetz, das seit dem 1. Januar 2005 in Deutschland gilt und das Ausländergesetz ersetzt, ist der Oberbegriff Aufenthaltsgenehmigung durch den Begriff Aufenthaltstitel (Rechtsbegriff aus dem Asyl- und Ausländerrecht der Europäischen Union) ersetzt.

     

    Für die aktuelle Rechtslage → Hauptartikel: Aufenthaltsstatus (Deutschland).

    ~> https://de.m.wikipedia.org/wiki/Aufenthaltsgenehmigung

    • @Lowandorder:

      Nur Mut :-). Das wird schon mit dem Einordnen.

      • @Gerhard Krause:

        Tja - angesichts langjähriger Erfahrung im Ausländer(heute Aufenthalts)- & Asylrecht & eingedenk der klaren Haltung Karlsruhes dazu (tlw vs undifferenzierte Fachgerichte!)

        Ist mir Ihre - hier ausgebreitete Art - von menschenverachtendem "Mut" -

        Mit Verlaub - fremd.

         

        have a look at ~> https://www.taz.de/Archiv-Suche/!5477429&s=Christian+Rath+Karlsruhe/

        &

        Die dortigen Verweise.

         

        kurz - Sie wissen genausowenig wie ich

        Nichts!

        • @Lowandorder:

          Sie können schon sagen, dass Sie den Betroffenen für einen Gefährder halten, oder warum Sie dies nicht tun. Sie sind bei Ihrer, mit Verlaub, menschenverachtend ausgebreiteten Erfahrung gewiss besser als Karlsruhe.

          • @Gerhard Krause:

            Ooch nö - in aller Bescheidenheit -

             

            War's mir immer völlig ausreichend -

            Im Ergebnis mit Karlsruhe durch die Bank grundsätzlich übereinzustimmen!

            &

            Staatliche Gefährder - sind mir die weit größere Gefahr ala longue. Das ja.

            &

            Ansonsten war hier von anderen - sog.

            Gefährdern doch nicht die Rede - hm!

    • 6G
      60440 (Profil gelöscht)
      @Lowandorder:

      Die Aufenthaltserlaubnis ist in §§ 7,8 AufenthG geregelt. Sie ist in der Regel befristet und wird nach den Grundsätzen der Erteilung verlängert. Offenbar hat Herr Yigit während seines bisherigen Aufenthaltes in Deutschland keinen Daueraufenthalt wie eine Aufenthaltsberechtigung, unbefristete Aufenthaltserlaubnis (nach altem Recht) bzw. eine Niederlassungserlaubnis nach neuem Recht erlangt. Das könnte mit seiner Verurteilung zusammen hängen bzw. mit der fehlenden Sicherung des Lebensunterhaltes.

      Der Rest erklärt sich durch das Hamburger Sonderrecht, das - wie in Unrechtsstaaten üblich, keiner rechtlichen Begründung und keiner Rechtsgrundlage bedarf ..

      • @60440 (Profil gelöscht):

        Klar - der Ball liegt vermutlich bei -

        Dev Sol - Naheliegenderweise - !

        Mir sind aus neuerer Zeit via RAs

        Etliche derartige Fälle in NRW bekannt!

        Manchmal sind AuslAmt-Mitarbeiter so übereifrig-blöd + Huntermentalität die Akten mit angefordertem VerfassungsSchutz-Mat. etc

        zu füllen ~> Akteneinsicht!

        &

        Däh! Hanebüchen!