die drei fragezeichen: „Zwei Hürden gegen den Paragraph 219a sind genommen“
1 taz am Wochenende: Herr Behrendt, diese Woche haben die Ausschüsse im Bundesrat sich mit Ihrem Antrag beschäftigt, § 219a StGB zu streichen. Dieser verbietet das „Werben“ für Schwangerschaftsabbrüche – und damit auch, dass Ärzt*innen auf ihrer Webseite darüber informieren, Abbrüche durchzuführen. Was haben die Beratungen ergeben?
Dirk Behrendt: Unsere Initiative, das Informationsrecht der Frau zu stärken, hat jetzt zwei wichtige Hürden genommen: Sowohl im Ausschuss für Frauen und Jugend als auch im Gesundheitsausschuss gibt es eine Mehrheit dafür. Unser Antrag hat damit die Mehrheit in zwei wichtigen Ausschüssen erhalten. Der Rechtsausschuss hat das Thema vertagt. Das überrascht mich nicht; die Mehrheitsverhältnisse im Rechtsausschuss sind nun mal so, dass man dort einer Änderung eher skeptisch gegenübersteht
2 Im November wurde die Ärztin Kristina Hänel wegen § 219a zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Die Union sieht eine Verharmlosung von Abtreibungen darin, wenn Ärzt*innen auf ihren Webseiten schreiben, diese durchzuführen.
Diese Argumentation überzeugt mich überhaupt nicht. Eine Frau in einer solchen Notlage muss wissen, an wen sie sich wenden kann. Wir reden hier explizit von sachlicher Information und nicht von anpreisender oder reißerischer Werbung.
3 Wie wird es denn dann im nächsten Bundesratsplenum Anfang Februar weitergehen?
Dirk Behrendt, 46, ist Justizsenator des Landes Berlin
Im Bundesrat können auch Anträge zur Abstimmung gestellt werden, über die noch nicht abschließend beraten wurde. Ob und wann das sinnvoll ist, überlegen wir noch.
Interview: Dinah Riese
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