Türkische Journalisten weiter in Haft: Richter ignorieren Urteil

Am Donnerstag entschied das türkische Verfassungsgericht, zwei Journalisten aus der U-Haft zu entlassen. Doch lokale Strafgerichte weigerten sich.

Demonstranten protestieren. Neben ihnen stehen Plakate mit Deniz Yücel und Mehmet Altan

Kundgebung für Pressefreiheit in Berlin, Archivbild Foto: dpa

ANKARA taz | Das türkische Verfassungsgericht in Ankara urteilte am Donnerstag, dass die lange Unter­suchungshaft des Autoren Mehmet Altan und des Journalisten Şahin Alpay einen Rechtsverstoß darstelle, und ordnete ihre Freilassung an. Beide sind seit rund anderthalb Jahren inhaftiert und hatten beim Verfassungsgericht Beschwerde darüber eingereicht. Die oberste Instanz der türkischen Rechtsprechung sah in der langen Untersuchungshaft nun einen „Rechtsverstoß“, was die Freilassung der inhaftierten Journalisten zur Folge haben müsste.

Außer Zeitungskolumnen und Äußerungen im Fernsehen lägen keine hinreichenden Beweise zur Stärkung des Tatverdachts gegen die beiden Inhaftierten vor. „Die Verhaftung von Personen, ohne dass außer Texten und Reden konkrete Beweise vorliegen, kann unzweifelhaft abschreckende Wirkung auf Meinungs- und Pressefreiheit haben“, heißt es im Urteil des Verfassungsgerichts über die Journalisten, denen eine „Verbindung zu terroristischen Organisationen“ und eine „Beteiligung am Putschversuch“ vorgeworfen wird.

Doch die nun von Angehörigen und Beobachtern erwartete Freilassung am Donnerstagabend fand nicht statt. Die beiden Strafgerichte in Istanbul, die für die beiden Inhaftierten zuständig sind, weigerten sich, das Urteil des obersten Gerichts umzusetzen. Zur Begründung führten sie an, Urteil und Begründung des Verfassungsgerichts seien ihnen nicht zugestellt worden. Diese waren allerdings seit Donnerstagnachmittag auf der offiziellen Website des Verfassungsgerichts einzusehen.

Altans Anwalt Veysel Ok, der auch den inhaftierten Türkei-Korrespondenten der Welt, Deniz Yücel, verteidigt, kritisiert diesen Schritt: „Die Gerichte, die der Entscheidung nicht entsprachen, handeln verfassungswidrig. Mit diesem Urteil haben die lokalen Gerichte das Rechtssystem erschüttert“, sagt er. Es gebe keinen Weg hinter die Entscheidung des Verfassungsgerichts zurück. Die Gerichte seien verpflichtet, das Urteil zu befolgen. Der stellvertretende Ministerpräsident Bekir Bozdağ bestärkte hingegen das Vorgehen der untergeordneten Gerichte. Das Verfassungsgericht habe mit diesem Urteil seine gesetzlich festgelegte Kompetenz überschritten, erklärte er am Freitag auf Twitter. Das oberste Gericht könne in individuellen Fällen nicht wie ein „Superberufungsgericht“ agieren.

Der Fall Deniz Yücel

Auch wenn das Verfassungsgerichtsurteil Präzedenzcharakter haben könnte, ist ungewiss, wie es sich auf die Fälle von anderen Journalisten mit langen Untersuchungshaftzeiten auswirken wird. Der seit dem 14. Februar 2017 inhaftierte Deniz Yücel hatte am 9. März Beschwerde beim Verfassungsgericht eingereicht. Veysel Ok erklärt, das aktuelle Urteil bestätige, dass niemand aufgrund seiner Berichterstattung inhaftiert werden dürfe. Trotz des Vorgehens der Istanbuler Gerichte ist er sich sicher, dass „die Entscheidung des Verfassungsgerichts für Deniz Yücel und alle inhaftierten Journalisten nach wie vor richtungsweisend sein kann“.

Dieser Text stammt aus der taz am wochenende. Immer ab Samstag am Kiosk, im eKiosk oder gleich im praktischen Wochenendabo. Und rund um die Uhr bei Facebook und Twitter.

Am Dienstag läuft die Frist für die Antwort von Yücels Anwälte ab. Das höchste Gericht muss dann entscheiden, ob Yücel weiter in Untersuchungshaft bleiben muss oder freigelassen wird. Professor Yaman Akdeniz von der Bilgi-Universität Istanbul mahnt zur Vorsicht. „Diese Urteile beziehen sich erst einmal auf die jeweiligen Beschwerdeführer“, meint er und fordert das Verfassungsgericht auf, die Beschwerden anderer inhaftierter Journalisten zu bescheiden.

Aus dem Türkischen von Sabine Adatepe

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.