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G20-Gegner erklären ihre Klagen

Demonstranten wollen Gewalt-Debatte führen

Von Kai von Appen

Der G20-Gipfel sollte laut Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) ein „Festival der Demokratie“ werden, stattdessen wurde der Ausnahmezustand zelebriert. Mehrere DemonstrantInnen wollen nun vor dem Verwaltungsgericht anhand von Einzelfällen exemplarisch feststellen lassen, dass Versammlungsverbote und Polizeieinsätze rechtswidrig waren. Am Donnerstag laden die Kläger dazu ins Gängeviertel ein.

Konkret geht es um die Polizeieinsätze gegen die Protestcamps sowie die Zerschlagung einer Demo innerhalb der Demonstrationsverbotszone in der Nähe der Außenalster. „Das Vorgehen der Polizei war rechtswidrig, auch wenn das Demonstrationsverbot rechtmäßig gewesen sein sollte“, konstatiert der Rechtsanwalt Dieter Magsam, der drei AktvistInnen von Attac vertritt. „Ein Verbot gibt der Polizei kein Recht, mit Knüppeln und Tränengas reinzurennen und die Leute zusammenzuschlagen.“ Die „Gewaltbereitschaft der Polizei muss thematisiert“ werden, sagt Magsam.

Zwei weitere Klagen der Rechtsanwälte Ulrike Donat und Martin Klingner richten sich gegen den Umgang der Behörden mit den Protestcamps im Volkspark und auf der Elbhalbinsel Entenwerder. Wer ein solches mehrtägiges Event wie den G20-Gipfel in die Hamburger Innenstadt lege und damit Demonstrationen provoziere, müsse Übernachtungsmöglichkeiten bereitstellen. „Das gehört zum Demonstrationsrecht“, sagt Donat. „Wir wollen feststellen lassen, dass das Untersagen von Übernachtungen durch die Stadt und Polizei verfassungswidrig war.“ In Entenwerder hatte die Polizei trotz eines Verwaltungsgerichtsbeschlusses nach einer Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts den Aufbau eines Camps verhindert.

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