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Attac muss weiter bangen

Der jahrelange Streit um die Gemeinnützigkeit von Attac geht in die nächste Runde. Das Finanzministerium will ein höchstrichterliches Urteil und setzt eine Revision durch

Statt nur über Steuerschlupflöcher für Konzerne streitet sich Attac mit dem Finanzministerium jetzt auch in eigener Sache Foto: Christian Mang

Von Martin Kaul

Der seit Jahren andauernde Rechtsstreit um die Gemeinnützigkeit von Attac ist noch immer nicht zu Ende, sondern wird erneut verhandelt – diesmal vor dem Bundesfinanzhof in München. Hintergrund ist das Bundesfinanzministerium, das Druck macht und eine höchstrichterliche Entscheidung in dem Fall erzwingen möchte.

Das Finanzamt in Frankfurt hatte dem globalisierungskritischen Netzwerk Attac im Frühjahr 2014 die Gemeinnützigkeit abgesprochen. Die Folge war, dass Spender ihre Zahlungen an Attac zunächst nicht mehr von der Steuer absetzen konnten. Attac ging dagegen vor. Das Netzwerk, das sich auch an Protestaktionen beteiligt, sieht sich als gemeinnützig, weil es als basisdemokratische Organisation politische Bildung und Teilhabe organisiert. Das Hessische Finanzgericht in Kassel hatte im November 2016 schließlich zugunsten von Attac entschieden – und keine Revision zugelassen. Revision ist ein Rechtsmittel, bei der ein Urteil in einer höheren Instanz auf mögliche Rechtsfehler hin überprüft wird.

Dass dies nicht möglich sein sollte, gefiel wiederum dem Bundesfinanzministerium nicht. Es sieht in dem Fall eine so grundsätzliche Bedeutung, dass es eine höchstrichterliche Klärung wünscht. Darum wies es das Finanzamt in Frankfurt an, vor dem Bundesfinanzhof in München Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einzulegen. Mit Erfolg: Wie der Bundesfinanzhof nun ohne weitere Angabe von Gründen mitteilte, wird er sich des Falles annehmen. Für Attac und dessen Spender bedeutet das weitere Unsicherheit.

Tatsächlich ist der Fall geeignet, eine grundsätzliche Frage zu klären. Wie viel zivilgesellschaftliche Politik sollte steuerlich begünstigt werden? Dahinter steckt, das hören linke Gruppen nicht gern, auch die Frage: In welchem Rahmen könnten künftig etwa auch Organisationen der – zum Beispiel – rechtsnationalen Identitären Bewegung als gemeinnützig anerkannt werden?

Dass die politische Frage nun allerdings auf juristischem Wege ausgerechnet eine Organisation trifft, die häufig auch Gegenspieler der Steuerpolitik des Bundesfinanzministeriums ist, gilt auch vielen Beobachtern als befremdlich. Attac-Sprecher Alfred Eibl sagte am Mittwoch, es sei „bittere Ironie, wenn ausgerechnet das Finanzministerium einer Organisation, die sich für Steuergerechtigkeit einsetzt, die Gemeinnützigkeit absprechen will.“ Das Gericht in Kassel hatte den Fall schließlich klar beschieden: Attacs politisches Engagement, so die Richter damals, stehe einer Gemeinnützigkeit nicht im Wege.

Einfacher wäre es, wenn diese politische Frage im Bundestag entschieden würde: Bereits seit Jahren gibt es im Parlament – allerdings erfolglose – Bemühungen, die Gemeinnützigkeitsbestimmungen konkreter zu formulieren. Um dies zu flankieren, gründete sich vor dem Hintergrund der Auseinandersetzungen um Attac eigens eine zivilgesellschaftliche Initiative von rund 80 Vereinen und Organisationen für „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“. Deren Sprecher, Stefan Diefenbach-Trommer, forderte am Mittwoch Parlament und Bundesregierung auf, durch eine Präzisierung der Anwendungsvorschriften Rechtssicherheit für gemeinnützige Organisationen zu schaffen.

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