: Eine Bombe für die Polizei
Urteil gegen Islamisten aus Northeim erwartet
Von Reimar Paul
Sein Plan war offenbar, Polizisten oder Bundeswehrsoldaten mit einem selbst gebauten Sprengsatz zu töten: Dem 26-jährigen Sascha L. aus dem niedersächsischen Northeim droht nun wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eine Gefängnisstrafe. Das Landgericht Braunschweig will am Montag das Urteil sprechen. Die Staatsanwaltschaft plädierte für drei Jahre und neun Monate Haft. Sie begründete die relativ milde Forderung damit, dass L. ein weitreichendes Geständnis abgelegt hat.
Nachdem er einen fernzündbaren Sprengsatzes mit dem Sprengstoff Acetonperoxid gebaut hatte, testete er ihn im Stadtgebiet von Northeim. Nach verübtem Attentat wollte L. Videos veröffentlichen, die ihn bei der Ableistung des Treueschwurs auf Abu Bakr al-Baghdadi, den Anführer des „Islamischen Staates“, zeigten.
Das Vorhaben scheiterte, weil L. am 21. Februar festgenommen wurde. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung fanden die Ermittler zum Bau des Sprengsatzes benötigte Chemikalien sowie elektronische Bauteile zur Herstellung eines Fernzünders. L. sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Seiner eigenen Aussage zufolge hat L. seinen Plan zum Zeitpunkt der Festnahme allerdings schon nicht mehr verfolgt. Ihm sei klar geworden, dass sein Vorhaben unsinnig sei. Darauf bezog sich auch sein Verteidiger. Er stellte keinen konkreten Antrag, bezeichnete das geforderte Strafmaß aber als zu hoch.
Bevor er 2014 zum Islam konvertierte, hing Sascha L. wohl rechtsextremem Gedankengut an. Er warnte damals auch vor Muslimen, die in Deutschland „die Scharia durchziehen“ wollten. In Videos vermummte sich L. mit Schal, Sonnenbrille und einer weißen Theatermaske. Solche Masken waren das Merkmal der rechtsextremen Gruppierung „Die Unsterblichen“, die ab 2012 vor allem in Brandenburg Fackelmärsche organisierten.
Gegen drei wegen Beihilfe angeklagte Männer forderte die Staatsanwaltschaft in einem Fall ein Jahr und neun Monate Haft, ein weiterer Gehilfe soll nach dem Jugendrecht zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt werden, weil er zur Tatzeit noch als Heranwachsender galt. Bei dem dritten Mitangeklagten reichen die Beweise nicht aus. Er soll freigesprochen werden.
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