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Mutmaßlicher Gefährder auf freien Fuß gesetzt

Der Algerier Oussama B. ist aus formalen Gründen aus der Abschiebehaft entlassen worden. Ihm wurden engmaschige Beschränkungen auferlegt

Das Amtsgericht hat einen seit März in Abschiebehaft sitzenden 37 Jahre alten algerischen Islamisten auf freien Fuß gesetzt. Das teilte Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) am Freitag mit. Vorangegangen war eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, das eine für diesen Freitag geplante Abschiebung des Algeriers Oussama B. per einstweiliger Anordnung untersagte. Mäurer sprach von „zwei fatalen Entscheidungen“ und betonte: „Wir halten am Ziel der Abschiebung fest.“

Oussama B. seien engmaschige Meldeauflagen und starke, räumliche Beschränkungen auferlegt worden, hieß es. Das Migrationsamt werde Rechtsmittel einlegen. Er habe kein Verständnis dafür, dass sich das Amtsgericht bei seiner Entscheidung nicht mit der Gefährlichkeit des Mannes ausein­andergesetzt habe, sondern ihn aus rein formalen Gründen auf freien Fuß gesetzt habe, sagte Mäurer. Das Bundesverwaltungsgericht hatte die geforderten Zusicherungen Algeriens, dass Oussama B. keine unmenschliche Behandlung drohe, als unzureichend bewertet.

Wie der Weser-Kurier meldet, sei Oussama B. bereits im Jahr 2015 in Frankreich zu einer Haftstrafe verurteilt worden, weil er zu einem Terroranschlag aufgerufen haben soll. Der Algerier hätte nach seiner Haft eigentlich gar nicht mehr nach Bremen zurückkehren dürfen: Da Oussama B. lediglich eine Duldung besaß, hätte Bremen ihn deshalb nicht zurücknehmen müssen. Die Ausländerbehörde hatte seinen rechtlichen Status falsch bewertet. (dpa/taz)

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