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Ankläger in Beweisnot

Laser-Attacke gegen G20-Hubschrauber: Verteidiger fordern Haftentlassung

Von Marco Carini

Seit fast fünf Monaten sitzt Nico B. wegen einer Laser-Attacke auf einen Polizeihubschrauber während des G20-Gipfels in Untersuchungshaft. Der Vorwurf: Gefährliche Körperverletzung und ein gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr. Am zweiten Prozess­tag vor dem Altonaer Amtsgericht forderte die Verteidigung nun seine umgehende Entlassung aus der Haft, da nach der bisherigen Beweisaufnahme ein „dringender Tatverdacht“ nicht erkennbar sei.

Nico B. wird vorgeworfen, am Abend des 6. Juli aus dem Dachgaubenfenster einer Altonaer Wohnung mit Laserstrahlen den Piloten und den Flugtechniker der „Libelle 2“ jeweils am rechten Auge verletzt zu haben. Allerdings hätten weder Zeugen noch die Polizeitechnik identifizieren können, wer die Laserstrahlen abgab – in der Wohnung befanden sich zum Tatzeitpunkt mindestens zwei Personen. Auch habe der Hubschrauber nach dem Beschuss, der die Besatzung traf, zunächst abgedreht. Zum Ort der Attacke zurückgekehrt wurde er erneut mit Laser beschossen, woraus die Besatzung folgerte, denselben Schützen vor sich zu haben. Als Ausgangspunkt dieser zweiten Blendung wurde die Dachgaube identifiziert. Für Anwalt Oliver Klostermann gibt es keine belastbaren Indizien, dass der angeklagte Erst- und der fehlgehende Zweitbeschuss von derselben Person verursacht wurden.

Auch mit einer belastenden Aussage von Nico B.s Lebensgefährtin, die diese nur gegenüber der Mopo gemacht hat, könne die Anklage nichts anfangen, so Verteidiger Bernd Wagner. Die Frau käme selbst als Täterin in Frage und könnte deshalb ihren Lebensgefährten zu Unrecht beschuldigt haben. Das Gericht wird in den kommenden Tagen über den Haftentlassungsantrag entscheiden.

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