die nachricht: Wurde Oury Jalloh doch angezündet?
Wieder in den Schlagzeilen: der Fall des 2005 in Polizeigewahrsam verbrannten Mannes aus Sierra Leone. Staatsanwalt hält nun Mord für möglich. Gutachten weiter nicht öffentlich
Das Neue
Im Fall des 2005 in einer Dessauer Polizeizelle verbrannten Oury Jalloh gibt es nach Informationen des WDR-Magazins „Monitor“ neue Entwicklungen. Der Oberstaatsanwalt Folker Bittmann aus Dessau gehe jetzt „von einem begründeten Mordverdacht aus“, berichtete „Monitor“ am Donnerstag. Bittmann, in dessen Zuständigkeitsbereich das Verfahren jahrelang fiel, halte es jetzt für wahrscheinlich, dass Jalloh bereits vor Ausbruch des Feuers „handlungsunfähig oder tot“ war und mit Brandbeschleuniger angezündet wurde. Bittmann benenne sogar konkrete Verdächtige aus den Reihen der Dessauer Polizeibeamten.
Der Kontext
Jalloh war gefesselt, als er verbrannte. Die Justiz hatte die von Aktivisten vertretene These, der aus Sierra Leone stammende Mann müsse von Polizisten angezündet worden sein, jahrelang scharf zurückgewiesen. Im August 2016 aber ließ die Staatsanwaltschaft Dessau erstmals einen Brandversuch im sächsischen Dippoldiswalde durchführen, um diese These zu prüfen – elf Jahre nach dem Tod Jallohs. Damals lief bereits das dritte Verfahren in dem Fall. Den Brandversuch ordnete Bittmann nur an, weil die private Initiative „Gedenken an Oury Jalloh“ zuvor mit einer privat finanzierten Brandsimulation massiven Druck gemacht hatte.
Das Ergebnis des Versuchs aus Dippoldiswalde blieb geheim: Die Staatsanwaltschaft will der Öffentlichkeit nicht mitteilen, zu welchem Ergebnis die Gutachter kamen. Bittmann aber bekam sie zu lesen und schrieb daraufhin bereits im April eine „Verfügung“, in der er offenbar die Mordthese für wahrscheinlich erklärte. Auf diese Verfügung vom Frühjahr bezieht sich „Monitor“ jetzt. Kurz nachdem Bittmann seine Einschätzung zu den Akten gegeben hatte, wurde seiner Behörde der Fall entzogen: Im Juni übergab die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg ihn an die Staatsanwaltschaft Halle, was erst im August öffentlich bekannt wurde. Im Oktober kündigte die Staatsanwaltschaft Halle an, das Mordermittlungsverfahren gegen unbekannt einzustellen.
Die Reaktion
„Angesichts der neuen Erkenntnisse ist die drohende Einstellung des Verfahrens ein Skandal“, sagte die Anwältin der Familie Jalloh, Gabriele Heinecke, gegenüber „Monitor“. Die Regierungskoalition im Magdeburger Landtag verweigert Abgeordneten der Linken Akteneinsicht. Henriette Quade von den Linken fordert einen Sonderermittler. Vom Justizministerium sei „kein Aufklärungswille zu erkennen“, so Quade.
Die Konsequenzen
Erst mal: keine. Es gebe „keine neuen Erkenntnisse“, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft in Halle zur taz. Bittner habe die Ergebnisse der Gutachter eben anders interpretiert als sie. „Das war uns seit April bekannt.“ Die Einstellung des Verfahrens sei vor Wochen beschlossen worden. Die Öffentlichkeit habe weiterhin keinen Zugang zu den Gutachten, außer wenn diese „vielleicht eines Tages im Staatsarchiv eingelagert werden“. Ob der Fall eingestellt wird, entscheidet letztlich die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg. Christian Jakob
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