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Kein Familien-nachzug für Syrer

Der Eilantrag eines 17-Jährigen scheitert in Karlsruhe. Offen bleibt, ob Gesetz verfassungswidrig ist

Von Christian Rath

Ein 17-jähriger syrischer Bürgerkriegsflüchtling kann seine Familie nicht nach Deutschland holen. Das Bundesverfassungsgericht lehnte am Mittwoch einen entsprechenden Eilantrag ab. Der Syrer lebt seit September 2015 in Deutschland und erhielt subsidiären Schutz. Laut Gesetz ist der Familiennachzug für subsidiär Geschützte bis März 2018 ausgesetzt. Die Anwältin des Klägers hält die Aussetzung des Familiennachzugs für verfassungswidrig. Sie verstoße gegen den in der Verfassung garantierten Schutz des Familienlebens. Da der Jugendliche am Freitag volljährig wird, stellte er einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht, weil er sonst seine Rechte verliere.

In seiner Eilentscheidung ließ Karlsruhe offen, ob das restriktive Gesetz verfassungswidrig ist. Die Klage des 17-Jährigen sei weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet. Die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes könne aber nicht im Eilverfahren geprüft werden. Die Richter nahmen deshalb eine Folgenabwägung vor. Danach sprach gegen einen Erfolg des Eilantrags, dass der Familiennachzug zu Minderjährigen nur ein begrenztes Aufenthaltsrecht gibt, das mit dem Zeitpunkt der Volljährigkeit endet. Hier wäre es also nur noch um wenige Tage gegangen.

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