Prozess gegen Altermedia-Betreiber: Volksverhetzung als Zweck

Die Betreiber der Naziwebseite Altermedia stehen als Mitglieder einer „kriminellen Vereinigung“ vor Gericht. Ihnen drohen bis zu fünf Jahre Haft.

Altermedia-Screenshot

Alter! Foto: dpa

STUTTGART taz | | Sie wollten eine „Gegenöffentlichkeit“ für Nazi-Inhalte schaffen und müssen sich jetzt vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verantworten. Im Stammheimer Hochsicherheitsbau begann an diesem Donnerstag der Prozess gegen vier mutmaßliche Betreiber des rechtsradikalen Hetzportals Altermedia.

Die schon 2003 gegründete Webseite Altermedia war eine der wichtigsten Plattformen für rechte Propaganda. Als der ursprünglicher Betreiber Axel Möller wegen Volksverhetzung angeklagt und verurteilt wurde, übernahmen 2011 Jutta Valentin und Ralph Kästner unter Alias­namen die Plattform, so die Anklage. Der Server stand zunächst in den USA, später in Russland. Im Januar 2016 verbot Innenminister Thomas de Maizière (CDU) die „Vereinigung“ Altermedia nach dem Vereinsgesetz. Gleichzeitig wurden Valentin und Kästner verhaftet, nach zwei Monaten aber aus der U-Haft entlassen.

Die Bundesanwaltschaft hat Valentin und Kästner angeklagt, eine „kriminelle Vereinigung“ gegründet und als „Rädelsführer“ geleitet zu haben. Ihnen drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.

Weitere Angeklagte sind die jeweils 64-jährigen Irmgard T. und Talmara Sch.; sie sollen Mitglieder der kriminellen Vereinigung gewesen sein. Abgetrennt wurde das Verfahren gegen Uwe P., der nicht erschien. Er wohnt in Lloret de Mar (Spanien) und behauptet, er sei weder reise- noch verhandlungsfähig.

Die 49-jährige Valentin, die in einem Callcenter arbeitet, und der 28-jährige arbeitslose Informatiker Kästner stellten laut Anklage die technische Infrastruktur sicher und gaben die ideologischen Richtlinien vor. Wer auf Altermedia posten wollte, musste sich zu einer „offenen Grundhaltung gegenüber der nationalsozialistischen Weltanschauung“ bekennen.

Siebzig Beispiele für Volksverhetzung

Zweck der Vereinigung sei die „fortlaufende Veröffentlichung“ von strafbarer Volksverhetzung gewesen. Dabei hätten die vier Angeklagten nur „vereinzelt“ eigene Beiträge gepostet. Vorgeworfen wird ihnen vor allem, dass sie als Moderatoren strafbare Inhalte von anderen Personen freischalteten.

Die Verlesung der Anklage dauerte zweieinhalb Stunden. Dabei wurden rund siebzig Beispiele für Volksverhetzung unterschiedlicher Art auszugsweise verlesen. So wurde auf Altermedia der Holocaust als „größte Lüge der Geschichte“ bezeichnet und Muslime als „Menschenmaterial, das man verwenden kann, um den Boden aufzuwischen“. Gefordert wurde eine „durchdachte Nacht- und Nebel-Aktion“, in der möglichst viele Ausländer „liquidiert“ werden sollen. Dazu kommen laut Anklage noch rund 700 Posts, in denen verbotene NS-Grußformeln wie „Heil Hitler“ benutzt wurden.

Richter duldet T-Shirt

Zur Verhandlung war nur rund ein Dutzend Sympathisanten der Angeklagten gekommen. Ein Polizist monierte das T-Shirt eines Besuchers mit der Aufschrift: „Ich glaube eher an die Unschuld einer Hure als an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz“. Doch der Vorsitzende Richter Herbert Anderer schritt nicht ein. „Das kann eine freiheitlich-demokratische Justiz aushalten“, sagte er.

Der Prozess wird bis weit ins kommende Jahr dauern. Beim nächsten Termin am 28. September wollen drei der vier Angeklagten aussagen.

Ende August hatte Innenminister de Maizière auch das linksradikale Portal Indymedia linksunten vereinsrechtlich verboten. Hier sieht die Bundesanwaltschaft jedoch keine kriminelle Vereinigung – wohl weil für linksunten die Begehung und Ermöglichung von Straftaten nicht der Hauptzweck war.

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