: Landgericht bestätigt Urteil
Polizei-gewalt
Ein Bremer Polizist wird voraussichtlich seinen Job verlieren, weil er vor vier Jahren im Dienst einen damals 54-jährigen Brasilianer krankenhausreif geschlagen hatte. Das Amtsgericht Bremen hatte Marcel B. wegen dieser Tat vor zwei Jahren zu 15 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, wogegen sein Anwalt Berufung eingelegt hatte. Auch der Staatsanwalt hatte das Urteil angefochten – die Strafe war ihm nicht hoch genug. Beide Berufungen wies am Montag das Landgericht Bremen zurück und bestätigte damit das Urteil der ersten Instanz.
Die Darstellung von Marcel B., aufgrund derer sein Verteidiger einen Freispruch gefordert hatte, sei unglaubwürdig und unplausibel, so die vorsitzende Richterin. Nichts spreche nach der Beweisaufnahme dafür, dass der Polizist seinem Opfer, dem gelernten Koch V. de O., die schweren Verletzungen als Schutzhandlungen beigebracht habe.
Marcel B. hatte behauptet, er habe V. de O. als Tatverdächtigen eines Einbruchs kontrollieren wollen, dieser sei geflohen und habe sich dann gewaltsam gegen die Kontrolle gewehrt. Die einzigen Zeug*innen, die in erster Instanz seine Version bestätigt hatten, waren zwei Kolleg*innen, die sich vermutlich noch wegen Falschaussagen verantworten müssen. Ihnen hatte die Richterin in diesem Verfahren nahegelegt, ihre Aussagen nicht zu wiederholen, um sich nicht selbst zu belasten.
Für wahrheitsgemäß hielt das Gericht hingegen die Aussage von V. de O. Danach wurde er am frühen Morgen des 21. Mai 2013 auf dem Weg zur Arbeit von Marcel B. verfolgt, aus Angst hatte er die Straßenseite gewechselt. Dort sprang ihn Marcel B. von hinten an und schlug ihm mindestens zwei Mal mit der Faust gegen den Kopf.
V. de O. ist nach einem ärztlichen Attest arbeitsunfähig, leidet an einer posttraumatischen Belastungsstörung und hat sich nach Aussage seiner Anwältin aus seinem sozialen Leben vollständig zurückgezogen.
Das Urteil wird rechtskräftig, wenn keine Seite Revision einlegt. eib
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