: Gefahr verkannt
Messer-Attentat
Viel Neues kam nicht raus, wohl aber diese Erkenntnis: Wenn die Hamburger Polizei Hinweise auf die Radikalisierung eines mutmaßlichen Islamisten bekommt, können schon mal fünf Monate vergehen, bis sie diesen nachgeht. Das ist ein Ergebnis der Sondersitzung des Innenausschusses am Mittwoch zu dem Messer-Attentat Ende Juli im Stadtteil Barmbek. Ein 26-jähriger palästinensischer Geflüchteter war in einem Supermarkt mit einem Küchenmesser auf Passant*innen losgegangen, hatte sechs Menschen verletzt und einen getötet.
Immerhin gaben Innensenator Andy Grote (SPD) und Polizeipräsident Ralf Meyer zu, dass ihre Behörden Fehler gemacht haben. Hinweise auf die Radikalisierung und psychische Instabilität des Täters Ahmad A. hatte es mehrfach von verschiedenen Seiten gegeben.
Am ersten April 2016 hatte ein Hinweisgeber die Polizei auf A.s verändertes Verhalten aufmerksam gemacht. Er trinke nicht mehr, rede sehr viel von Religion und sei an einer Syrienreise interessiert. Erst Ende August informierte die Polizei den Verfassungsschutz darüber, gab allerdings versehentlich einen falschen Namen weiter.
Erst als der Verfassungsschutz Mitte September den Hinweisgeber kontaktierte, konnte A.s Identität aufgeklärt werden. Trotzdem stufte der Verfassungsschutz A. nur als „Verdachtsfall Islamist“ ein.
Auch eine Mitarbeiterin der Unterkunft, in der der abgelehnte Asylbewerber A. lebte, hatte sich an die Polizei gewandt und gebeten, den sozialpsychiatrischen Dienst einzuschalten. Eine Islamismusberatungsstelle unterstützte das Anliegen. Ebenso baten sie die Polizei, eine Fallkonferenz, also einen Behördenaustausch einzuberufen. Nichts dergleichen ist geschehen.
Auch der Hinweis einer Mitarbeiterin eines Uni-Cafés, in dem A. gepredigt hatte und dabei unruhig und aufgedreht gewirkt hatte, blieb folgenlos, genauso wie eine Mitteilung des Einwohner-Zentralamtes, in dem A. unaufgefordert erschienen war und eine Gaza-Reise angekündigt hatte. Der Sachbearbeiter der Polizei stufte A.s Verhalten jedoch als nicht polizeirelevant genug ein. Die Unterkunft solle sich selbst um ihn kümmern. KSch
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