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Befund „Hexenverbrennung“

NSU-PROZESS Ein Psychiater wurde als Gutachter Beate Zschäpes abgelehnt – wegen Parteilichkeit

MÜNCHEN dpa | Das Oberlandesgericht München hat den Psychi­ater Joachim Bauer als Gutachter im NSU-Prozess abgelehnt. Richter Manfred Götzl sagte, Bauer habe den „Eindruck der Parteilichkeit nicht beseitigen“ können. Der Freiburger Psychiater bewerte das Verfahren gegen Zschäpe als eine „Hexenverbrennung“, vor der er die Hauptangeklagte in Schutz nehmen wolle. Bauer mache damit deutlich, dass nach seiner Ansicht „ein massiver Schuldspruch bereits feststeht“.

Bauer hatte Zschäpe mehrmals in der Untersuchungshaft besucht. Im Auftrag ihrer beiden Wahlverteidiger hatte er als Zeuge über diese Gespräche berichtet und als Sachverständiger befunden, dass Zschäpe wegen einer krankhaften Persönlichkeitsstörung nur eingeschränkt schuldfähig sei. Wenig später hatte Bauer der Welt einen „exklusiven Beitrag“ angeboten. In der Mail schrieb er von „Hexenverbrennung“ und davon, dass seine Begutachtung Zschäpes „einigen nicht passe“.

Am Dienstag wies Bauer den Vorwurf der Befangenheit zurück. Er halte sein Gutachten für „einen Beitrag mit erheblicher Verfahrensrelevanz“, einzelne Medien hätten versucht, ihn „fachlich zu diskreditieren“. Bauer war einer von zwei Gutachtern, mit denen die Zschäpe-Verteidigung die Befunde des gerichtlich bestellen Psychiaters Henning Saß zu widerlegen versuchte. Saß hatte Zschäpe volle Schuldfähigkeit bescheinigt.

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