: Auch Daimler soll illegal getrickst haben
Abgas Staatsanwaltschaft vermutet verbotene Abschalteinrichtungen bei 1 Million Fahrzeugen
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart, die Ende Mai eine bundesweite Razzia bei Daimler durchführte, gehe dem Verdacht nach, dass zwei Motorenreihen eine unzulässige Abschalteinrichtung enthielten, berichteten die Medien. Damit sei die Schadstoffreinigung bei den offiziellen Messungen der Behörden auf einem Prüfstand ein- und auf der Straße weitgehend ausgeschaltet worden.
Im Durchsuchungsbeschluss heiße es, Daimler habe die unzulässige Abschalteinrichtung entgegen den Vorschriften dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) als Genehmigungsbehörde nicht offengelegt. Die Autos und Kleintransporter mit den Motoren OM 642 und OM 651 seien wegen der Abschalteinrichtungen auf dem europäischen Markt nicht zulassungsfähig gewesen. Es bestehe die Gefahr eines Entzugs der Zulassung. Das KBA sehe aber bislang keinen Anlass dafür.
BUND klagt gegen KBA
Gegen das zögerliche Vorgehen des Kraftfahrtbundesamts in der Abgasaffäre gibt es auch an anderer Stelle Kritik. Der Umweltverband BUND will nun mit einer Klage gegen das KBA einen Verkaufsstopp für Dieselautos mit zu hohem Stickoxidausstoß erreichen.
Das Verwaltungsgericht Schleswig bestätigte am Donnerstag den Eingang der Klage (AZ 3a218/17). Der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger sagte: „Der skandalösen Untätigkeit von Autoherstellern, zuständigen Behörden und Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt muss endlich ein Riegel vorgeschoben werden.“
Untersuchungen hatten zuvor ergeben, dass eine Reihe von Autos diese Grenzwerte der EU-Verordnung 715/2007 unter Laborbedingungen einhalten, nicht aber auf der Straße. Das Gericht begründete seine Ablehnung damit, dass die Verordnung ein derartiges Verkaufsverbot nicht zulasse. Die Euro-6-Diesel hätten bestehende Typengenehmigungen.
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