: Versprochen: Mehr Geld
SteuernVon der Union bis zur Linken geloben alle Parteien die Senkung staatlicher Abgaben. Aber wer profitiert bei welcher Partei am meisten? Wer soll draufzahlen, und wer geht leer aus?
Der Spitzensteuersatz ist ein Grenzsteuersatz, er bezeichnet den Steuersatz, der für die Einkommensteile in dieser höchsten Proportionalzone zu zahlen ist. Der Spitzensteuersatz liegt derzeit für einen Alleinstehenden bei 42 Prozent für die Einkommensteile über einem zu versteuernden Einkommen von 54.058 Euro im Jahr.
Der Steuersatz steigt durch die Progression in Abhängigkeit vom zu versteuernden Einkommen. So liegt der Eingangssteuersatz ab einem zu versteuernden Einkommen von 8820 Euro nur bei 14 Prozent.
Entscheidend ist der durchschnittliche Steuersatz, also der Anteil, der wirklich an Steuern entrichtet werden muss. Wer als Single ein zu versteuerndes Einkommen von 60.000 Euro im Jahr hat, zahlt im Schnitt nur 27,9 Prozent an Steuern.
Die Steuer wird ohnehin nicht auf das Bruttoeinkommen, sondern auf das zu versteuernde Einkommen fällig. Dies liegt deutlich unter dem Brutto, weil man zur Ermittlung dieses zu versteuernden Einkommens Werbungskosten, Sonderausgaben, Kinderfreibeträge und anderes abzieht. Bei einem alleinstehenden Single mit einem Bruttoeinkommen von 62.000 Euro kann das zu versteuernde Einkommen nur 54.000 Euro betragen, erreicht also nicht die Zone für den Spitzensteuersatz.
Der Durchschnittsbruttoverdienst eines Vollzeitbeschäftigten im produzierenden Gewerbe beträgt 4.071 Euro im Monat.(Quellen: Bundesfinanzministerium, Statistisches Bundesamt). BD
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