: Den Smarten scheint die Sonne
Solarstrom Heute entscheidet der Bundestag über das Mieterstromgesetz – trotz Nachbesserungen blieben einige Hemmnisse bestehen
Solar-, Verbraucher- und Mieterverbände hatten sich für ein solches Gesetz stark gemacht, das Mietern ähnliche Vorteile gewährt, wie sie Eigentümer von Einfamilienhäusern bisher schon nutzen können. Das Wirtschaftsministerium schätzt auf Basis einer Studie, dass bis zu 3,8 Millionen Wohnungen bundesweit von der Novelle profitieren können.
Kurz vor der gestrigen Behandlung des Gesetzes im Wirtschaftsausschuss hatten die Regierungsfraktionen in einem entscheidenden Punkt noch nachgebessert. Bisher sollten Bürger nur den Solarstrom vom eigenen Dach privilegiert nutzen dürfen, nun wurde die Regelung ausgedehnt auf ganze Gebäudeensembles, sofern keine Leitung des öffentlichen Netzes dazwischenliegt.
Limitiert wird der Erfolg des Gesetzes allerdings nach wie vor durch die Regelung, dass die betreffenden Objekte zu mindestens 40 Prozent aus Wohnungen bestehen müssen. Mieter von reinen Bürohäusern können den Solarstrom damit auch weiterhin nicht direkt nutzen.
Nicht durchsetzen konnten sich die Verbände auch mit der Forderung nach Vereinfachungen für Anlagen bis 10 Kilowatt. „Für Kleinvermieter scheitert eine Umsetzung von Mieterstrom-Projekten in der Regel schon an bürokratischen Hemmnissen und hohem Verwaltungsaufwand“, heißt es vom Deutschen Mieterbund. Denn verbunden mit dem Mieterstromkonzept sind umfangreiche Abrechnungs-, Informations- und Mitteilungspflichten.
Auch eine aktuelle Studie des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung für die Grünen im Bundestag warnt, dass energiewirtschaftliche Pflichten „zu einem großen Organisationsaufwand“ führen, der bei Kleinanlagen „stark hemmend wirken kann“. Unter verbesserten Rahmenbedingungen könnten fast doppelt so viele Gebäude Mieterstrom nutzen als angenommen.
Grundsätzliche Kritik am Mieterstrommodell üben vor allem die Stromversorger. Die Regelung sei ungerecht, weil nicht alle Mieter gleichermaßen davon Gebrauch machen könnten. Schließlich ist nicht jedes Wohnhaus dafür geeignet. Auch wird nicht jede Eigentümergemeinschaft die Möglichkeiten der Solarstromerzeugung nutzen.
Bei den Eigentümern dürfte ohnehin noch manche Überzeugungsarbeit nötig sein. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat bereits seine Forderung benannt: „100.000 Mieterstromhaushalte bis 2019“. Bernward Janzing
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