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Minister wollen WhatsApp ausschnüffeln

TERRORABWEHR Länder einigen sich auf mehr Kooperation: mehr Überwachung, neues Polizeigesetz

Whats(App) schon dabei? Die Polizei will mitlesen Foto: Britta Pedersen/dpa

BERLIN taz | Im Kampf gegen den Terrorismus wollen die Bundesländer noch mehr zusammenarbeiten. Darauf einigten sich die Innenminister auf ihrer halbjährlichen Konferenz, die am Mittwoch in Dresden zu Ende ging. Man dürfe keine Sicherheitslücken zulassen, sagte Gastgeber Markus Ulbig (CDU), Sachsens Innenminister.

Dafür soll ein neues Polizeimustergesetz erarbeitet werden, in dem gemeinsame Standards aller Länderpolizeien festgelegt werden. Bisher regelt diese jedes Bundesland selbst, Sicherheit ist Ländersache. Von einem „wirklichen Durchbruch“ sprach Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), Gast auf der Konferenz. „Es darf keinen Flickenteppich geben.“

Neu ist das Gesetz nicht: Bereits 1976 wurde ein Polizeimustergesetz verabschiedet, unter dem Eindruck des RAF-Terrors. Damals wurde etwa geregelt, wann die Polizei Wohnungen betreten und welche Waffen sie benutzen darf. Was in der Neuauflage stehen soll, ließen die Innenminister offen. De Maizière aber betonte: Sollte sich künftig ein Land dem Gesetz entziehen, bräuchte es dafür gute Gründe.

Gemeinsame Standards vereinbarten die Länder auch beim Umgang mit Gefährdern. Bereits vor Monaten präsentierte das Bundeskriminalamt (BKA) sein neues Instrument „Radar-iTE“: Mit einem Fragebogen wird das Risiko von Terrorverdächtigen eingeschätzt. Nun sollen die Länder das Instrument auch einsetzen. Zudem soll das BKA Maßnahmen gegen „Hoch-Risiko-Personen“ im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum in Berlin koordinieren.

Die Minister einigten sich auch, den Sicherheitsbehörden den Zugriff auf verschlüsselte Messengerdienste wie WhatsApp zu genehmigen. Ermittler klagten, hier „blind“ zu sein. Bürgerrechtler warnten dagegen vor einem „schweren Grundrechtseingriff“. Nun soll die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung kommen. Dabei installieren Ermittler heimlich Software auf Smartphones oder Computern, um die Kommunikation abzufangen, bevor sie verschlüsselt wird. Ermöglicht werden soll auch die Onlinedurchsuchung, bei der Ermittler mit Trojanern den Inhalt von Computern und Smartphones auslesen können.

Mit welchen Programmen und rechtlichen Flanken die Überwachung funktionieren soll, ließen die Minister offen. Daran hinkt bisher das Projekt. De Maizière kündigte dennoch an, bis Monatsende beide Maßnahmen in der Strafprozessordnung zu verankern. Es dürfe keine „rechtsfreien Räume“ in der Strafverfolgung geben.

Neu auch: Zur Identitäts­prüfung sollen künftig auch schon 6-jährigen Flüchtlingen Fingerabdrücke abgenommen werden können. Bisher gilt dies erst ab 14 Jahren. Damit könne man das Führen von Mehrfach­identitäten verhindern, so Ulbig.

Die Einigungen erfolgten unter dem Eindruck des im Dezember verübten Anschlags von Anis Amri in Berlin mit zwölf Toten. Auch Amri war als Gefährder registriert, in Deutschland bewegte er sich unter einer Vielzahl an Identitäten. Die Innenministerkonferenz in Dresden war die erste seit der Terrortat.

„Es darf keinen Flickenteppich geben“

Innenminister Thomas de Maizière

Die SPD-Innenminister blockten die Forderung von CSU und CDU ab, auch radikalisierte Kinder schon vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen. Auch eine bundesweite Schleierfahndung, Polizeikontrollen ohne konkreten Verdacht, wird es nicht geben. In Berlin, Bremen und NRW findet diese bisher nicht statt. Aufwand und Nutzen stünden in keinem Verhältnis, heißt es etwa aus Berlin. NRW will unter Schwarz-Gelb nun eine „strategische Fahndung“ einführen: Wenn ein bestimmter Verdacht besteht, etwa eine flüchtige Verbrecherbande, darf die Polizei jede/n kontrollieren – sonst nicht.

Konrad Litschko

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