Anklage auf Antrag von RWE: Freispruch für Tagebau-Besetzer

Das Amtsgericht Erkelenz hat vier Ende-Gelände-AktivistInnen vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs am Tagebau Garzweiler freigesprochen.

Das Tagebaugelände Garzweiler

Das Tagebaugelände des Energiekonzerns RWE ist nicht klar abgegrenzt, sagt der Gerichtssprecher Foto: dpa

BERLIN taz | Das Amtsgericht Erkelenz hat am Dienstag vier AktivistInnen, die sich im Jahr 2015 an Protesten im Braunkohle-Tagebau Garzweiler beteiligt hatten, vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs freigesprochen. Zur Begründung sagte Gerichtssprecher Jan-Philip Schreiber, die Beweisaufnahme habe ergeben, dass das Tagebaugelände des Energiekonzerns RWE nicht klar abgegrenzt sei.

Lediglich zu einer Seite in Richtung Abbruchkante gebe es einen flachen Wall; die Seite zum rekultivierten Gelände sei gar nicht gesichert, sagte Schreiber der taz. „Damit ist der Tagebau kein befriedetes Eigentum im Sinne des Gesetzes.“ Genau so hatten die AktivistInnen argumentiert, die sich gegen zuvor vom Amtsgericht verhängte Strafbefehle wegen Hausfriedensbruch gewehrt hatten, sodass es zur Verhandlung kam.

Im August 2015 hatten knapp 1.000 Menschen im Rahmen der Aktion „Ende Gelände“ den Tagebau Garzweiler besetzt, um gegen die Klimaschäden und die Landschaftszerstörung durch die Braunkohlenutzung zu protestieren. Nur von einem kleinen Teil konnten die Personalien festgestellt werden. In etwa 50 Fällen kam es auf Antrag von RWE zu Anklagen wegen Hausfriedensbruch. Auch Journalisten wurden damals mit dem Vorwurf des Hausfriedensbruchs an der Berichterstattung über die Proteste gehindert.

Ob das Urteil automatisch auch in allen übrigen Fällen zu Freisprüchen führt, ist noch offen. Zwar dürfte die Argumentation der fehlenden Einfriedung des Tagebaus generell gültig sein. Allerdings könnte das Gericht in einzelnen Fällen auch zu einer anderen Einschätzung kommen, etwa wenn nachweisbar sei, dass die DemonstrantInnen eine Schranke überwunden hätten, sagte RWE-Sprecher Guido Steffen der taz. Im Fall, der am Dienstag entschieden wurde, ließ sich das nicht mehr klären: Die Stelle, an der die Festnahmen erfolgten, ist inzwischen weggebaggert worden.

Ob die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das Urteil einlegt, blieb zunächst offen. Auch RWE will zunächst die Urteilsbegründung prüfen, bevor über Konsequenzen entschieden wird. „Wir werden uns Gedanken machen, wie sich das Gelände auch juristisch dicht machen lässt“, sagte Unternehmenssprecher Steffen.

Das müsste dann aber schnell gehen: Bereits Ende August will „Ende Gelände“ erneut einen RWE-Tagebau besetzen – und die Teilnehmerzahl könnte durch die jüngsten Urteile noch steigen.

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