Naturschutz in Albanien: Die Vjosa darf wild bleiben
Ein sensationelles Urteil in Albanien: Das Verfassungsgericht untersagt den Bau eines Staudammes. Ökologen sind entzückt.
Vor allem freuen sich aber die Einwohner des Dorfs Kute, die bei einem Bau des Staudamms Hunderte von Hektar fruchtbaren landwirtschaftlich genutzten Landes verlieren würden. Ihre Aktionen, die von Aktivisten von Eco-Albania, Riverwatch und EuroNatur unterstützt wurden, haben schließlich doch vor Gericht Erfolg gehabt.
Vladimir Meci, der Rechtsanwalt der Umweltverbände und Anrainer: „Das ist ein wichtiger Schritt zum Schutz der Vjosa und auch ein ermutigender Tag für die Rechtstaatlichkeit in unserem Land.“ Betroffene Bürger und Verbände könnten nun hoffen, dass ihre Anliegen vor Gericht ernsthaft geprüft werden. Die Grundlagen für die Baugenehmigung, die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Bürgerbeteiligung, seien äußerst mangelhaft und widersprächen albanischem Recht, so das Gericht.
Die Vjosa gilt als der letzte große Wildfluss Europas außerhalb Russlands. Von den Pindusbergen in Griechenland fließt sie 270 Kilometer ungestört und völlig unverbaut durch unzugängliche Schluchten und Abschnitte mit riesigen Schotterbänken und Inseln hin zur Adria. Das macht sie auch für Paddeltouristen, die Geld in das arme Balkanland bringen, höchst interessant.
Berufung möglich
Das Kraftwerksprojekt sollte am Mittellauf von einer türkischen Firma gebaut werden. Die albanische Regierung unter Premier Edi Rama hatte bei einem Besuch in der Türkei dem türkischen Präsidenten Recep Erdoğan die Federführung für die türkischen Firma an dem Projekt versprochen. In der albanischen Öffentlichkeit wurde dieses Versprechen als eine Art „Gastgeschenk“ Albaniens an die Türkei interpretiert.
Nach den Worten des Präsidentenberaters Shkelzen Maliqi gegenüber der taz beleuchte der Konflikt die widersprüchlichen Interessen von Umweltschutz und dem steigenden Energiebedarf, der für die weitere Entwicklung des Landes gedeckt werden müsse, zumal der Bau neuer Kohlekraftwerke nicht in Betracht käme.
Umso bedeutsamer ist nun die Entscheidung des Verfassungsgerichts. Sie kommt in einem Land, das bisher autokratisch regiert wurde und dessen Gerichte nicht gerade den Ruf hatten, rechtsstaatlich zu agieren, einer Sensation gleich. Der Fall Vjosa war das erste Gerichtsverfahren zu einem Umweltprojekt in Albanien überhaupt.
Das Umweltministerium und die türkische Baufirma haben nun 15 Tage Zeit, um Berufung einzulegen. Eine Entscheidung der zweiten Instanz wäre im Herbst dieses Jahres zu erwarten. „Es ist zumindest ein Etappensieg. Falls notwendig, werden wir den gesamten juristischen Weg bestreiten, um den letzten großen Wildfluss Europas zu erhalten“, so Ulrich Eichelmann von Riverwatch.
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