: Verbraucherschützer machen Bausparern Hoffnung
Finanzen Trotz des BGH-Urteil sei die Kündigung von Altverträgen in einigen Fällen nicht rechtens
Dieses Urteil gelte aber nicht pauschal für alle Altverträge, sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Bestimmte Bonusverträge, bei denen Kunden neben Guthabenzinsen noch eine Extrazahlung bekommen, könnten aus dem pauschalen Anwendungsbereich des BGH-Urteils herausfallen. Daher müssten wohl mehrere Tausend Kündigungen zurückgenommen werden, sagt Nauhauser. Verglichen mit der Gesamtzahl der gekündigten Altverträge – schätzungsweise mehr als 250.000 – wäre das allerdings nur ein Bruchteil.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen