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Verbraucherschützer machen Bausparern Hoffnung

Finanzen Trotz des BGH-Urteil sei die Kündigung von Altverträgen in einigen Fällen nicht rechtens

STUTTGART dpa | Nach einer Niederlage vor dem Bundesgerichtshof im Streit über Bausparverträge wollen sich Verbraucherschützer nicht geschlagen geben. Deutschlands oberstes Zivilgericht hatte im Februar geurteilt, dass die massenhaften Kündigungen von relativ gut verzinsten Altverträgen rechtmäßig sind.

Dieses Urteil gelte aber nicht pauschal für alle Altverträge, sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Bestimmte Bonusverträge, bei denen Kunden neben Guthabenzinsen noch eine Extrazahlung bekommen, könnten aus dem pauschalen Anwendungsbereich des BGH-Urteils herausfallen. Daher müssten wohl mehrere Tausend Kündigungen zurückgenommen werden, sagt Nauhauser. Verglichen mit der Gesamtzahl der gekündigten Altverträge – schätzungsweise mehr als 250.000 – wäre das allerdings nur ein Bruchteil.

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