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Neues Gesetz gegen Scheinväter

ZIVILRECHT Plötzlich ganz hastig: Koalition will noch vor der Wahl ein Gesetz auf den Weg bringen

FREIBURG taz | Die Koalition will noch vor der Bundestagswahl ein Gesetz gegen missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen schaffen. Das beschloss vorige Woche der Koalitionsausschuss. Das Vorhaben zielt auf Männer, die gegen Bezahlung das Kind einer ausländischen Mutter anerkennen, um dieser den Aufenthalt in Deutschland zu sichern. Das Kind bekommt so die deutsche Staatsbürgerschaft, die Mutter ein Aufenthaltsrecht. Als Akteure kommen dabei deutsche Männer sowie Ausländer in Betracht, die bereits acht Jahre rechtmäßig in Deutschland leben. Durch die Vaterschaftsanerkennung werden die Männer zwar unterhaltspflichtig. Wenn sie mittellos sind, spielt das aber praktisch keine Rolle.

2008 hatte der Bundestag bereits ein Gesetz für solche Fälle beschlossen. Danach sollte die Ausländerbehörde in Verdachtsfällen die Vaterschaft anfechten können. Als Verdachtsfall galt es, wenn der Mann nicht mit der Frau verheiratet war und auch nie länger mit dem Kind in häuslicher Gemeinschaft gelebt hatte. Der Mann musste diesen Verdacht dann widerlegen, etwa durch einen Gentest. Wenn dies nicht gelang, hatte das Kind die eben erhaltene deutsche Staatsbürgerschaft wieder verloren.

Sechs Jahre später beanstandete das Bundesverfassungsgericht diese Regelung, da sie unverhältnismäßig in das Recht auf Bewahrung der Staatsbürgerschaft und das Elternrecht eingreife. Es könne für einen Mann schließlich viele, auch legitime, Gründe geben, die Vaterschaft für ein Kind anzuerkennen, das er nicht gezeugt hat. Eine Neuregelung wäre nur zulässig, so Karlsruhe, wenn sie sich auf eindeutige Missbrauchsfälle beschränkt.

Drei Jahre lang passierte nichts. Nun aber soll der Bundestag noch vor der Bundestagswahl einen neuen Anlauf unternehmen. Der Koalitionsausschuss beauftragte Innen- und Justizministerium, sich „kurzfristig“ auf einen Gesetzentwurf zu verständigen.

Das Innenministerium konnte auf Anfrage jedoch keine Zahlen zur praktischen Bedeutung solcher Fälle nennen. Unter Berufung auf die Länder hieß es nur, dass es „in zunehmender Zahl“ zu missbräuchlichen Anerkennungen komme. Christian Rath

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