Auslieferungsersuchen aus Washington: Langes Grübeln über Snowden

Würde Deutschland Snowden an die USA ausliefern, falls er in die Bundesrepublik einreist? Nach fast vier Jahren hat die Regierung darauf keine Antwort.

Edward Snowden

Auf der Cebit sprach Snowden im März nur per Videoschaltung – aus gutem Grund Foto: dpa

BERLIN taz | Wäre Deutschland zur Festnahme und Auslieferung von Edward Snowden verpflichtet, falls dieser nach Deutschland käme? Vier Jahre nach Snowdens Flucht aus den USA kann die Bundesregierung diese Frage immer noch nicht beantworten. „Die Bundesregierung prüft derzeit, ob ihr alle erforderlichen Informationen vorliegen“, lautet die denkwürdige Antwort auf eine Anfrage der Linken.

Im Sommer 2013 deckte Whistleblower Edward Snowden ein globales Massenüberwachungssystem des US-Geheimdienstes NSA auf. Am 3. Juli 2013 ersuchte die US-Regierung Deutschland, Snowden sofort festzunehmen und auszuliefern, sollte er deutschen Boden betreten.

Zweimal hat das Bundesamt für Justiz im Auftrag der Bundesregierung die USA um nähere Informationen über die Vorwürfe gegen Snowden gebeten. Zweimal antwortete das US-Justizministerium, doch die Bundesregierung will den Abgeordneten den Inhalt der Antwort nicht mitteilen. Die US-Seite habe um „Vertraulichkeit“ gebeten.

Entscheidende Frage ist, ob Snowdens Geheimnisverrat als „politisches Delikt“ einzustufen ist. Denn im deutsch-amerikanischen Auslieferungsvertrag von 1978 heißt es in Artikel 4: „Die Auslieferung wird nicht bewilligt, wenn die Straftat, derentwegen sie begehrt wird, vom ersuchten Staat als eine politische Straftat (…) angesehen wird.“

Für die linke Innenpolitikerin Martina Renner ist der Fall klar: „Zweifelsfrei handelt es sich bei den Vorwürfen gegen Edward Snowden um ein politisches Verfahren, sodass ein Auslieferungshindernis vorliegt.“ Dass sich die Bundesregierung schon so lange vor der Frage des Auslieferungsschutzes drückt, sei ein „Versagen des SPD-geführten Justizministeriums“.

Dabei ist es nicht einmal unüblich, dass Deutschland Auslieferungsbegehren der USA verweigert. Seit 2005 ist dies bereits zehn Mal geschehen, teilt die Bundesregierung mit. Zu den Gründen führe sie aber keine Statistik.

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