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Ditib-Imame vor Niederlage

ARBEITSRECHT Weiterbeschäftigung der zwei türkischen Imame ist unwahrscheinlich

KÖLN taz | Imame, die nach dem türkischen Putschversuch entlassen wurden, können wohl nicht in Deutschland gegen ihren Rauswurf vorgehen. Das zeichnet sich nach der mündlichen Verhandlung am Arbeitsgericht Köln ab.

Geklagt hatten zwei türkische Imame, die 2013 und 2014 nach Deutschland kamen. Beide waren in südbadischen Moscheegemeinden tätig. Sie waren nach dem Putschversuch im Juli 2016 per Ministererlass aus dem Dienst entfernt worden. Mutmaßlich wird ihnen Unterstützung des Putsches und der angeblich dahinterstehenden Bewegung des Predigers Fethullah Gülen unterstellt.

Da die Imame als Beamte für das staatliche Präsidium für Religionsangelegenheiten (Dya­net) arbeiteten, hätten sie eigentlich in der Türkei gegen ihre Entlassung klagen müssen. Doch sie hatten gehört, dass andere Imame verhaftet wurden, nachdem sie dorthin zurückkehrten. Die beiden Imame sind daher mit ihren Familien noch in Deutschland und haben inzwischen Asyl beantragt. Parallel kämpfen sie vor dem Arbeitsgericht Köln um ihren Arbeitsplatz. Sie klagen gegen den Dachverband Ditib, dem die südbadischen Moscheegemeinden angehören, dass sie dort weiterhin angestellt sind. „Die Imame haben in den Moscheen von Ditib gepredigt und für Ditib religiöse Dienste erbracht“, argumentierte ihr Anwalt Tuncay Ka­ra­man, „also war Ditib der faktische Arbeitgeber.“

Doch Ditib will von einem Arbeitsverhältnis nichts wissen. „Ditib hat den Imamen nicht die Vergütung bezahlt“, betonte Ditib-Anwalt Mehmet Günet. Auch der Vorsitzende Richter Christian Ehrich war skeptisch: „Es gab weder einen schriftlichen noch einen mündlichen Arbeitsvertrag mit Ditib.“ Auch eine ungenehmigte Arbeitnehmerüberlassung liege wohl nicht vor, so Richter Ehrich.

Die Kläger waren zwar nach Köln gekommen, trauten sich aber nicht in den Gerichtsaal, möglicherweise wegen der vielen Kameras. Das Urteil wird am 7. April verkündet.Christian Rath

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