Video-Gucker für Volksverhetzung verurteilt

Prozess Das Amtsgericht Hamburg-Harburg hat im Fall eines in der S-Bahn gezeigten Enthauptungsfilms entschieden

Das Harburger Amtsgericht verurteilte gestern Dennis D. wegen Volksverhetzung und Billigung von Straftaten zu einer Geldstrafe von 600 Euro. Der 22-jährige Hamburger hatte im März vergangenen Jahres in der S-Bahn-Linie 3 ein Enthauptungsvideo des sogenannten Islamischen Staats (IS) geschaut und lautstark kommentiert.

„Ihr habt Unschuldige getötet, jetzt werdet ihr getötet! Geschieht euch Recht!“ und „Es wird kein Kurdistan geben, nur einen IS! Es lebe der IS!“ soll er, den Angaben des Zeugen Arne B. zufolge, deutlich hörbar gesagt haben, während er dem Smartphone den erhobenen Mittelfinger zeigte. Zwei weitere Fahrgäste und B. fühlten sich durch das Video gestört. Die Freundin des Zeugen war verängstigt nach der Begegnung mit dem sichtlich in Rage geratenen jungen Mann. B. und seine Freundin erstatteten Anzeige.

Der Angeklagte zeigte sich vor Gericht reumütig: „Ich wünschte, ich könnte es rückgängig machen. Das war eine blöde Phase, in der ich damals war.“ D., damals gläubiger Muslim, gab an, dass sich seine Sichtweise auf die Dinge verändert habe: „Ich habe mich viel mit dem Thema beschäftigt, erst gestern eine Dokumentation zum IS gesehen.“ Seine damalige Wut erklärte der Beklagte damit, vorher andere Videos des IS geschaut zu haben. Diese hätten die Enthauptung von Kindern durch kurdische Milizen gezeigt: Propaganda, wie er heute wisse.

Neben der öffentlichen Billigung von Straftaten sah das Gericht den Tatbestand der Volksverhetzung durch seine Aussagen gegenüber Kurdistan als erfüllt an. Die Anklage bekräftigte ihr Strafmaß mit einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts, in dem dieses die Präsentation gewalttätiger Videos als eine „in ein Feld geworfene Fackel“ bezeichnete, bei der der Täter nicht wisse, wo diese sich entzünde und einen Flächenbrand auslösen könne. MURIEL KALISCH