Menschenrechte in Syrien: Karlsruhe soll Folter ahnden

Der Generalbundesanwalt soll gegen den Geheimdienst des Assad-Regimes ermitteln. Die Opfer hoffen auf internationale Haftbefehle.

Ein Mann, Wolfgang Kaleck

Menschenrechtsanwalt Wolfgang Kaleck Foto: dpa

BERLIN taz | Geschundene Körper, von Schnitten übersät, durch Schläge blau verfärbt, mit ausgerissenen Augen. 28.707 solcher Fotos von Gefangenen, die in Assads Foltergefängnissen verstorben sind, hat ein syrischer Militärfotograf. Die Beweislast dieser Fotos ist groß. Doch für eine Anklage reichte es nicht. Es müssen Zeugen her.

Wolfgang Kaleck hat sie gefunden. Insgesamt sieben syrische Opfer von Folter nennt das ECCHR (European Center for Constitutional and Human Rights) als Zeugen. Sie erstattete gemeinsam mit dem ECCHR, der Heinrich-Böll-Stiftung und den beiden syrischen Menschenrechtsanwälten Mazen Darwish und Anwar al-Bunni Strafanzeige beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe. Sie gehe in Deutschland ein, weil es für ein UN-Tribunal derzeit keine Chance gebe, so das ECCHR. Russland und China blockieren.

Die Strafanzeige richtet sich an sechs Generäle der syrischen Armee, die in drei Gefängnissen systematische Folter an Regimegegnern befohlen haben sollen. Kaleck hofft, dass die Generalbundesanwaltschaft gegen sie internationale Haftbefehle beschließt. Er habe die strukturell angelegte Folter des Regimes im Blick. Nur so käme man an die politisch Verantwortlichen heran.

Gemeinsam planen sie eine baldige Erweiterung der Anklage um weitere Gefängnisse und Täter aus den Reihen des Regimes, sagt Kaleck der taz. Eine Einreichung an nationale Gerichte weiterer Länder sei noch nicht geplant.

Die Ankläger hoffen auf einen internationalen Haftbefehl

Anwalt al-Bunni bezeichnete die Anzeige als „eine Nachricht an die Mörder, an die Opfer und an die internationale Gemeinschaft“. Derzeit konzentrierten sich alle auf einen gemeinsamen Gegner, und das sei der IS, sagt Darwish. Auch die Ermittlungen in Europa konzentrierten sich mehrheitlich auf ehemalige IS-Kämpfer, so Kaleck. „Internationale Gerechtigkeit ist aber unabdingbar für eine Lösung des syrischen Konflikts“, sagt Darwish. Weder er selbst noch ein anderer Flüchtling werde in sein Land zurückkehren, wenn das Assad-Regime straflos weiter regiere.

Die Friedensverhandlungen in Genf scheiterten vor einer Woche genau hier. Er sehe keinen Willen in der Welt für eine Lösung des Konflikts, „denn nicht ein einziger Gefangener ist in vier Jahren Verhandlungen freigekommen“, sagt al-Bunni.

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