Ermittlungen gegen AfD-Richter: Von rechtswegen

Jens Maier ist Direktkandidat der AfD in Dresden und Richter am Landgericht. Nun wird gegen ihn wegen Volksverhetzung ermittelt.

Richter Jens Maier sitzt an einem Pult und blickt in die Kamera

Richter Jens Maier an seinem Arbeitsplatz beim Landgericht Dresden Foto: dpa

BERLIN taz | Die NPD habe immer geschlossen zu Deutschland gestanden. So kommentiert Jens Maier, Richter am Landgericht Dresden und AfD-Mitglied, das erneut gescheiterte NPD-Verbotsverfahren. Marginalisiert worden sei die NPD schließlich nicht vom Verfassungsschutz und den etablierten Parteien, sondern von der AfD, denn: „Wir sind die neue Rechte“, so der Richter bei einer Rede vor der Jungen Alternative (JA) in Dresden, auf der auch der Thüringer Landesvorsitzende der AfD Björn Höcke für Empörung sorgte.

Von dieser Aussage distanziert sich der sächsische AfD-Generalsekretär Uwe Wurlitzer vehement. „Wir sind nicht die neue Rechte und wir sind auch keine Nachfolgeorganisation der NPD,“ sagt er der taz. Mit dem Bundestagskandidaten Jens Maier wolle Wurlitzer jedoch aufgrund der bisherigen Vorwürfe nicht brechen.

Im weiteren Verlauf seiner Rede lässt Maier sich darüber aus, dass in Deutschland ein „Schuldkult“ betrieben werde, der durch die „Umerziehung“ nach dem zweiten Weltkrieg etabliert worden sei. Diesen „Schuldkult“ erklärt der Richter für beendet. Auch die Integration thematisiert Meier und bezeichnet sie als „Herstellung von Mischvölkern“, die nicht zu ertragen sei. Wegen diesen Passagen aus seiner Vorrede zum Auftritt von Höcke ermittelt nun die Staatsanwaltschaft Dresden. Der Vorwurf: Volksverhetzung. Laut Staatsanwaltschaft seien mehrere Anzeigen eingegangen, die nun inhaltlich geprüft werden.

Schon früher geriet Maier in die Kritik, als er im Mai 2016 gegen den Totalitarismusforscher Steffen Kailitz eine einstweilige Verfügung ausgesprochen hatte. In einem Gastbeitrag für die Zeit hatte Kailitz der NPD vorgeworfen „rassistisch motivierte Staatsverbrechen“ zu begehen. AfD-Richter Maier folgte einer Klage der NPD gegen den Artikel und sah die Aussagen Kailitz´ nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Kailitz habe eine Bestandsaufnahme der NPD abgeliefert und nicht seine persönliche Meinung kundgetan. Die einstweilige Verfügung galt nur kurz bis die NPD die Klage zurückzog. Der Prozess geht dennoch in eine neue Runde und Jens Meier ist wieder als Richter vorgesehen. Nach Ansicht von Kailitz hat er seine rechtsextreme Ideologie bisher in skandalöser Weise in den Prozess NPD gegen Kailitz einfließen lassen.

Jetzt geht es um Maiers eigene Meinungsfreiheit. Für Kailitz sind die Aussagen Maiers vom Grundgesetz gedeckt. Er hält den Vorwurf der Volksverhetzung für nicht haltbar. Dazu seien die Aussagen Maiers zu geringfügig. Allerdings sei erstaunlich, „dass Richter Jens Maier seine rechtsextreme Gesinnung jetzt so offen zu Tage treten ließ“, sagt Kailitz im Gespräch mit der taz. „Inhaltlich ist kein Unterschied zur NPD erkennbar.“

Neben den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, prüft auch Maiers Arbeitgeber, das Landesgericht Dresden, disziplinarische Schritte gegen den Richter. Kailitz, der Lehrbücher zu extremistischen Gruppen in Deutschland verfasst hat, hält es für möglich, dass Maier mit seiner Rede bewusst in Kauf genommen hat, seine Stellung als Richter zu verlieren. Als Direktkandidat für den Bundestag, könne er sich nach disziplinarischen Maßnahmen des Landgerichts Dresden als Opfer ideologischer Verfolgung inszenieren. Das gebe ihm gerade in Sachsen mehr Rückhalt vom völkischen Flügel der AfD und könne auch durchaus seine Chancen steigern, in den Bundestag einzuziehen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.