Ermittlungen gegen AfD-Richter: Von rechtswegen
Jens Maier ist Direktkandidat der AfD in Dresden und Richter am Landgericht. Nun wird gegen ihn wegen Volksverhetzung ermittelt.
Von dieser Aussage distanziert sich der sächsische AfD-Generalsekretär Uwe Wurlitzer vehement. „Wir sind nicht die neue Rechte und wir sind auch keine Nachfolgeorganisation der NPD,“ sagt er der taz. Mit dem Bundestagskandidaten Jens Maier wolle Wurlitzer jedoch aufgrund der bisherigen Vorwürfe nicht brechen.
Im weiteren Verlauf seiner Rede lässt Maier sich darüber aus, dass in Deutschland ein „Schuldkult“ betrieben werde, der durch die „Umerziehung“ nach dem zweiten Weltkrieg etabliert worden sei. Diesen „Schuldkult“ erklärt der Richter für beendet. Auch die Integration thematisiert Meier und bezeichnet sie als „Herstellung von Mischvölkern“, die nicht zu ertragen sei. Wegen diesen Passagen aus seiner Vorrede zum Auftritt von Höcke ermittelt nun die Staatsanwaltschaft Dresden. Der Vorwurf: Volksverhetzung. Laut Staatsanwaltschaft seien mehrere Anzeigen eingegangen, die nun inhaltlich geprüft werden.
Schon früher geriet Maier in die Kritik, als er im Mai 2016 gegen den Totalitarismusforscher Steffen Kailitz eine einstweilige Verfügung ausgesprochen hatte. In einem Gastbeitrag für die Zeit hatte Kailitz der NPD vorgeworfen „rassistisch motivierte Staatsverbrechen“ zu begehen. AfD-Richter Maier folgte einer Klage der NPD gegen den Artikel und sah die Aussagen Kailitz´ nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Kailitz habe eine Bestandsaufnahme der NPD abgeliefert und nicht seine persönliche Meinung kundgetan. Die einstweilige Verfügung galt nur kurz bis die NPD die Klage zurückzog. Der Prozess geht dennoch in eine neue Runde und Jens Meier ist wieder als Richter vorgesehen. Nach Ansicht von Kailitz hat er seine rechtsextreme Ideologie bisher in skandalöser Weise in den Prozess NPD gegen Kailitz einfließen lassen.
Jetzt geht es um Maiers eigene Meinungsfreiheit. Für Kailitz sind die Aussagen Maiers vom Grundgesetz gedeckt. Er hält den Vorwurf der Volksverhetzung für nicht haltbar. Dazu seien die Aussagen Maiers zu geringfügig. Allerdings sei erstaunlich, „dass Richter Jens Maier seine rechtsextreme Gesinnung jetzt so offen zu Tage treten ließ“, sagt Kailitz im Gespräch mit der taz. „Inhaltlich ist kein Unterschied zur NPD erkennbar.“
Neben den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, prüft auch Maiers Arbeitgeber, das Landesgericht Dresden, disziplinarische Schritte gegen den Richter. Kailitz, der Lehrbücher zu extremistischen Gruppen in Deutschland verfasst hat, hält es für möglich, dass Maier mit seiner Rede bewusst in Kauf genommen hat, seine Stellung als Richter zu verlieren. Als Direktkandidat für den Bundestag, könne er sich nach disziplinarischen Maßnahmen des Landgerichts Dresden als Opfer ideologischer Verfolgung inszenieren. Das gebe ihm gerade in Sachsen mehr Rückhalt vom völkischen Flügel der AfD und könne auch durchaus seine Chancen steigern, in den Bundestag einzuziehen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt
Vieles deutet auf radikal-islamfeindlichen Hintergrund hin
Exklusiv: RAF-Verdächtiger Garweg
Meldung aus dem Untergrund
Keine Konsequenzen für Rechtsbruch
Vor dem Gesetz sind Vermieter gleicher
Russische Männer auf TikTok
Bloß nicht zum Vorbild nehmen
Wahlprogramm von CDU und CSU
Der Zeitgeist als Wählerklient
Anschlag in Magdeburg
„Eine Schockstarre, die bis jetzt anhält“