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Ablehnung von Asyl wegen Terrorverbindungen möglich

Europäischer Gerichtshof Personen, die Terror-gruppen unterstützen, verwirken Schutzrecht

Mostafa Lounani hatte sich als Passfälscher betätigt

LUXEMBURG dpa | EU-Staaten müssen Terror-Unterstützern nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs kein Asyl gewähren. Das gilt auch, wenn Antragsteller nicht selbst an terroristischen Handlungen beteiligt waren, sondern nur anderen geholfen haben. Diese Entscheidung traf der EuGH am Dienstag in Luxemburg (Rechtssache C-573/14).

Im konkreten Fall ging es um einen Marokkaner, der in Belgien als führendes Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sechs Jahren Haft verurteilt worden war. Mostafa Lounani hatte gegen die Ablehnung seines Asylantrags geklagt, weil er in seiner Heimat als radikaler Dschihadist gelte und Verfolgung zu befürchten habe.

Ein belgisches Gericht hatte Lounani zu sechs Jahren Haft verurteilt, weil er eine Zelle der radikalen marokkanischen Gruppierung „Islamische Kampfgruppe“ bei der Fälschung von Pässen unterstützt hatte. Mit den gefälschten Pässen sollte Dschihadisten die Reise zum Kampf in den Irak erleichtert werden.

Sein Asylantrag wurde deswegen abgelehnt, ein belgisches Verwaltungsgericht kippte diese Entscheidung jedoch. Es war der Auffassung, dass die Taten des Marokkaners nicht so schwerwiegend gewesen seien, um ihm Schutz zu verwehren. Der nationale Staatsrat bat schließlich den EuGH um Hilfe bei der Bewertung der EU-Richtlinie, die Mindestnormen für die Anerkennung von Flüchtlingen festlegt. Dabei ging es vor allem um die Frage, was der EuGH unter „Handlungen, die Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zuwiderlaufen“, versteht. Der Entscheidung hat daher eine „internationale Dimension“.

Die Richter machten deutlich, diese seien nicht auf terroristische Handlungen beschränkt. Deshalb könne die Richtlinie auch für jene gelten, die „die Anwerbung, Organisation, Beförderung oder Ausrüstung von Personen vornehmen“, die terroristische Handlungen begehen, planen oder vorbereiten. Über den Fall des Marokkaners müssen die belgischen Gerichte endgültig entscheiden.

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