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Idylle mit Tücken

Camping-Platz

Ein eigenes Holzhaus zum Dauer-Wohnen mit allem Komfort, im Grünen direkt an der Elbe, gerade mal 30 Kilometer von Hamburgs Zentrum entfernt – und das für 100.000 Euro: Im Angebot hat das der Campingplatz „Stover Strand“ in Drage bei Winsen an der Luhe. Doch das angebliche Schnäppchen hat einen Haken: Dauerhaftes Wohnen im Naherholungsgebiet ist nach Bundesbaurecht nicht zulässig. Am kommenden Mittwoch verhandelt das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht den Fall – und könnte damit auch über das Schicksal von mehreren Tausend Menschen entscheiden, die wegen unbezahlbarer Mieten in der Stadt allein im Norden auf Campingplätze ausgewichen sind.

Stellvertretend für mehr als ein Dutzend Nachbarn gegen den Bebauungsplan geklagt hat die Anwohnerin Dörte Land, die für die Grünen im Rat der Gemeinde Drage sitzt. Die Dauerbewohner in den Holzhäusern sorgten für zu viel Verkehr vor ihrer Haustür, argumentiert sie formal – denn Campingplatzbetreiber Norbert Kloodt hat vorgesorgt: Der Sozialdemokrat, der auch stellvertretender Bürgermeister Drages ist, hat eine Bebauungsplanänderung vorangetrieben. Ein Teil seines Platzes gilt nicht mehr als Erholungsgebiet.

Stattdessen erlaubt die Gemeinde dort ein neuartiges „integriertes Wohnen in der touristischen Gemeinschaft“. Dagegen gestimmt hat im seit Jahrzehnten von der SPD dominierten Rat nur Klägerin Dörte Land.

Sie ärgere besonders, dass Campingbesitzer Kloodt mit seinen guten Beziehungen versuche, die seit 2006 entstandenen Häuser nachträglich zu legalisieren – immerhin habe er als ehemaliger Mitarbeiter des Bauamts des Kreises Harburg genau wissen müssen, dass ein dauerhafter Umzug unzulässig sei. Gegen einige Dauercamper habe sie dagegen überhaupt nichts, versichert Klägerin Land. Schließlich lebten auch auf dem Campingplatz ihrer Schwester einige Meter elbaufwärts einige Leute dauerhaft: „Das ist hier immer geduldet worden.“

Kloodts Häuslebauer aber gingen mit ihren sechsstelligen Investitionen ein hohes Risiko ein, warnt die Grüne: Schließlich gehöre der Baugrund weiter zum Campingplatz, sei erst einmal für nur 15 Jahre gepachtet. Auch beim Bezug von Strom, Wasser und Gas seien die Hausbesitzer von Kloodt abhängig, wie andere Camper auch – aber ohne deren Chance, im Streitfall Wohnwagen oder Mobil-Home einen Platz weiterzuschleppen.

Platzbetreiber Kloodt selbst will sich aus „Respekt vor dem Gericht“ bis Mittwoch nicht äußern. Für neue „Häuschen im Grünen“ auf seinem Campingplatz macht er aber weiter Werbung – trotz laufenden Gerichtsverfahrens. wyp

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