Ausnahmen beim Mindestlohn: 8,84 Euro? Nicht für Geflüchtete!

Geflüchtete in einem Anerkennungspraktikum müssen keinen Mindestlohn bekommen. Das ist ungerecht, sagt die Opposition.

in zwei Händen liegen 8,84 Euro

Der reguläre Mindestlohn Foto: dpa

Geflüchteten, die Betriebspraktika oder berufliche Nachqualifizierungen absolvieren, muss kein Mindestlohn gezahlt werden. Das geht aus einem internen Papier des Arbeits-, Bildungs- und Finanzministeriums hervor, das der taz vorliegt.

Nach dem Papier sind „Pflichtpraktika, die im Rahmen einer schulrechtlichen, hochschulrechtlichen Bestimmung oder einer Ausbildungsordnung“ mit dem Ziel, „fehlende praktische Kenntnisse auszugleichen“, gemacht werden, vom Mindestlohn ausgenommen. Oder einfach gesagt: Geflüchtete, deren Berufsabschlüsse hierzulande nicht vollständig anerkannt sind und die dafür eine „betriebliche Anpassungsqualifizierung“ durchlaufen, können unterhalb des Mindestlohns bezahlt werden.

Dies entspricht dem geltenden Recht, betonte eine Sprecherin des Arbeitsministeriums gegenüber der taz: Sogenannte Anerkennungspraktika seien vom Mindestlohn ausgenommen. Unabhängig davon sei „keine Gesetzesänderung geplant, mit der Flüchtlinge grundsätzlich vom Mindestlohn ausgeschlossen werden sollen“, sagte die Sprecherin. Bei dem Papier handle es sich um eine „Handreichung für Arbeitgeber, wie das aktuelle Recht ausgelegt werden kann“.

Ohne Nachqualifizierungen seien zahlreiche Geflüchtete in den deutschen Arbeitsmarkt nach Aussage der Sprecherin von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) nicht ohne Weiteres integrierbar. Die Berufsausbildungen in den Herkunftsländern entsprächen mitunter nicht den hiesigen Anforderungen, sagte sie. Die nötige Qualifizierung könne sich etwa eine Friseurin aus einem Fluchtland in einem Betriebspraktikum aneignen. Über die Art und die Dauer der Anerkennungspraktika würden Jobcenter und Arbeitgeber gemeinsam vereinbaren. „Das sind individuelle Entscheidungen“, so die Sprecherin.

ErzieherInnen, KrankenpflegerInnen, MechanikerInnen

Wie viele Geflüchtete sich derzeit in solchen Maßnahmen und Berufspraktika befinden, ist nicht bekannt. „Es sind nicht so viele“, sagte eine Projektassistentin der Arbeitsvermittlung für Geflüchtete Work for Refugees in Berlin. Am häufigsten würden ErzieherInnen, KrankenpflegerInnen und MechanikerInnen in Anerkennungspraktika vermittelt.

Zum Jahresanfang wurde der Mindestlohn von 8,50 auf 8,84 Euro angehoben. Linksparteichef Bernd Riexinger plädiert für einen „flächendeckenden Mindestlohn ohne Ausnahmen in Höhe von 12 Euro“. Die Partei fordert „beim Mindestlohn keine Sonderregeln für Flüchtlinge“, diese spielten lediglich den Rechtspopulisten in die Hände. Auch die Grünen plädieren für einheitliche Regelungen beim Mindestlohn. Brigitte Pothmer, arbeitsmarktpolitische Sprecherin ihrer Partei im Bundestag, kündigte eine juristische Überprüfung an, ob die „Interpretationen“ der Bundesregierung tatsächlich vom Mindestlohngesetz gedeckt seien.

Kurioserweise unterstützt die AfD die Kritik der Opposition. AfD-Vorstandsmitglied Georg Pazderski sagte, dass die „Ausnahme von minderqualifizierten Flüchtlingen vom Mindestlohn“ die „Gesellschaft noch weiter spalten und die sozialen Konflikte weiter schüren“ würde.

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