Kennzeichnung von Mehrwegflaschen: Das Verpackungsgesetz soll's richten

Neue Vorschriften sollen helfen, Einweg- von Mehrwegflaschen zu unterscheiden. Umweltschützer kritisieren die Vorschläge.

Zwei Bierflaschen werden aneinander gestoßen, dahinter eine Kerze

Sind es Einweg- oder Mehrwegflaschen? Egal, Hauptsache die Stimmung ist besinnlich Foto: dpa

BERLIN taz | Im Regal sehen sie gleich aus: Ob eine PET-Flasche Einweg oder Mehrweg ist, ist häufig nicht gut zu erkennen. Das soll sich durch das neue Verpackungsgesetz ändern: Geschäfte werden dadurch dazu verpflichtet, den Unterschied „gut sichtbar“ zu kennzeichnen, damit sich Verbraucher bewusster entscheiden können, so das Bundesumweltministerium zu dem Gesetzentwurf, der am Mittwoch vom Kabinett beschlossen wurde.

Er schreibt unter anderem bei Kunststoffverpackungen bis zum Jahr 2022 eine Recyclingquote von 63 Prozent fest. Bei Metallen, Papier und Glas soll sie auf 90 Prozent ansteigen. Auch die Einführung einer „Zentralen Stelle“ zur Kontrolle des Dualen Systems ist geplant. Das Gremium soll sicherstellen, dass die Hersteller ihre Verpackungen registrieren.

Eigentlich hätte das Gesetz kein Verpackungs-, sondern ein Wertstoffgesetz werden sollen: Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) hatte darin eine bundesweite Wertstofftonne vorgeschlagen. In dieser Tonne – die es bereits in Modellregionen wie Berlin und Hamburg gibt – werden neben Kunststoffverpackungen auch Kunststoffe gesammelt, die kein Verpackung sind – zum Beispiel ein Quietsche-Entchen. Allerdings konnten sich Kommunen und private Entsorger nicht einigen, wer für die zusätzlichen Wertstoffe in der Tonne zuständig ist.

Im neuen Verpackungsgesetz können die Kommunen nun selbst entscheiden, ob sie die Wertstofftonne einführen. Das Ministerium erwartet, dass sich durch die Rechtssicherheit nun mehr Kommunen für die Wertstofftonne entscheiden.

DUH: Discounter werden bevorzugt

„Von einer bundesweiten Wertstofftonne sind wir Lichtjahre entfernt“, sagt hingegen Thomas Fischer, Kreislaufwirtschaftsexperte der Deutschen Umwelthilfe. Im Gesetzesentwurf gebe es kaum klare Regelungen, wie die Tonne eingeführt werden soll. Umweltverbände erhoffen sich von der Tonne eine bessere Verwertung von alten Bratpfannen, Zahnbürsten oder Eimern.

Auch die Pflicht zur besseren Kennzeichnung von Ein- und Mehrweggetränken hält Fischer für unzureichend: Laut dem Gesetz müssen die Schilder an den Regalen befestigt werden. Discounter wie Aldi oder Lidl, die fast nur Einwegflaschen verkauften, müssten nur irgendwo ein Schild aufhängen, sagt Fischer. Läden mit viel Mehrweg hingegen müssten ihre Regale komplett neu sortieren.

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