: Reporter ohne Grenzen legt neue Beweise vor
Justiz Bundesverwaltungsgericht entscheidet am Mittwoch über Klage gegen BND-Überwachung
Die deutsche Sektion von Reporter ohne Grenzen geht davon aus, selbst Opfer der Überwachung des Auslandsgeheimdienstes geworden zu sein. Grund seien die zahlreichen Kontakte im Zuge der Nothilfe für verfolgte Journalisten in Krisenstaaten. Dabei handele es sich unter anderem um einen Verstoß gegen das „G-10-Gesetz“ zur Beschränkung des Post- und Fernmeldegeheimnisses. Benannt ist das Gesetz nach Artikel 10 des Grundgesetzes.
Bei dem neuen Material, das den obersten Verwaltungsrichtern zur Verfügung gestellt werde, handele es sich um ein internes, 24-seitiges Rechtsgutachten des BND, das unter anderem detailliert die Arbeitsweise der kritisierten BND-Analysesoftware VerAS (Verkehrsanalysesystem) beschreibe. Das Dokument sei erst vor rund zwei Wochen über die Enthüllungsplattform Wikileaks veröffentlicht worden, sagte Rechtsanwalt Niko Härting, der die im Juni 2015 eingereichte Klage der Journalistenorganisation gegen den Auslandsgeheimdienst verfasst hat.
Nach Ansicht von Reporter ohne Grenzen verstößt der BND durch die Erfassung und Speicherung von Telekommunikationsdaten im Analysesystem VerAS gegen das Fernmeldegeheimnis. Damit flössen jeden Monat „unfassbare 500 Millionen Metadaten“ ein. „Es können Personen erfasst werden, die erst in fünfter Reihe indirekt mit Verdächtigen in Verbindung gebracht werden können“, unterstrich Mihr. Mit ihrer Klage will die Organisation erreichen, dass der BND diese Praxis in zukünftigen Fällen unterlassen wird.
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