: Die Tricks der Bürokraten
Bürgerwille Altonaer fordern Umsetzung des Bürgerbegehrens Spritzenplatz
Robert Jarowoy, Linkspartei
Altona ist wohl der Bezirk, dessen Einwohner am meisten von Bürgerbegehren Gebrauch machen – aber wohl auch der, in dem Verwaltung und Politik am trickreichsten den Bürgerwillen aushebeln. Vor solchen Manövern haben nun die AktivistInnen des „Altonaer Manifests“ in einem Brief an den Bezirk gewarnt, in dem es um den Erhalt des dörflichen Spritzenplatzes geht.
Denn eigentlich gab es Konsens: Die Bezirksversammlung hatte sich dem Bürgerbegehren „Spritzenplatz bleibt – unser Platz an der Sonne“ mit 7.000 Unterstützern angeschlossen, den bislang unspezifischen Bebauungsplan „Ottensen 69“ dahingehend zu ändern, dass eine Neubebauung die „Baukörpermasse“ in Höhe und Umfang der bisherigen Bebauung nicht überschreiten darf. Das überwiegend zweigeschossige Areal hatte ein Immobilienentwickler gekauft und plante nun dort einen vierstöckigen Neubau des Architekten Daniel Libeskind, den das Bürgerbegehen zunächst stoppte.
Doch nun hat der Planungsausschuss noch in der Sommerpause 7.000 Euro für eine „Planungswerkstatt“ beantragt. In der Begründung heißt es, „im Hinblick auf die städtebaulichen Entwicklungen“ seien dem Investor „jedoch auch Perspektiven aufzuzeigen“. Von der Begrenzung der Baumasse ist keine Rede mehr. Dies stehe im Widerspruch zum Bürgerbegehren und öffne einer viergeschossigen Planung wieder Tür und Tor, befürchten die Initiatoren des Altonaer Manifests. „Bei viergeschossiger Bebauung ist der Spritzenplatz im Arsch“, sagt Sprecherin Beate Reiß zur taz.
Das Bürgerbegehren ausgetrickst hat das Bezirksamt offenkundig auch beim Projekt „Zeise 2“, dem Bau eines Bürohauses für die Werbeagentur Scholz & Friends auf dem Zeise-Gelände. Am Dienstagabend hatte der Bauausschuss dem Investor umfangreiche „Befreiungen“ vom Bebauungsplan wie den Verzicht auf ein Glasdach nachträglich gewährt.
„Das war von Anfang an abgekaspert“, meint Linken-Fraktionschef Robert Jarowoy. Denn das Bezirksamt hatte dem Investor die Baugenehmigung trotz Bürgerbegehrens nur erteilen dürfen, da er auf Rat des Amtes hin eine „geschlossene Bauweise“ laut gültigem Bebauungsplan beantragt hatte. Jetzt, wo das Bürgerbegehren obsolet sei, kämen die nachträglichen Befreiungen. „Das ist eine Riesensauerei, wie das Bezirksamt mit dem Votum der Bürger umgegangen ist“, sagt Jarowoy. KVA
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