: Keine Genehmigung für das Zurschaustellen von Leichen
Plastinate Bezirk hält an der Schließung des „Menschen Museums“ unterm Fernsehturm fest
Der Bezirk Mitte hält weiter an der Schließung des umstrittenen „Menschen Museums“ von Leichenplastinator Gunther von Hagens fest. Trotz des Betreiberwechsels fehle es weiterhin an einer Genehmigung, Leichen und Leichenteile auszustellen. „Das Museum ist zu schließen“, sagte Bezirksbürgermeister Christian Hanke (SPD) am Mittwoch. Der Bezirk habe bereits in der vergangenen Woche eine Unterlassungsverfügung ausgestellt, deren Frist am Montagabend, 24 Uhr abgelaufen sei. Damit koste jeder weitere Öffnungstag ein Zwangsgeld von 1.000 Euro.
Um die Eröffnung und den Betrieb der „Körperwelten“-Dauerausstellung gibt es seit mehr als zwei Jahren ein juristisches Tauziehen zwischen dem Bezirk und den Museumsbetreibern um von Hagens. Museumskuratorin und Ehefrau von von Hagens, Angelina Whalley, hatte am Montag mitgeteilt, mit einem Trägerwechsel und dem Austausch von Exponaten die Ausstellung angepasst zu haben. Damit seien die Forderungen aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) vom Dezember 2015 erfüllt und sei die ausgesprochene Schließungsverfügung des Bezirkes hinfällig. Mit den nun erfolgten Maßnahmen werde Rechtssicherheit geschaffen, so Whalley.
Neuer Betreiber ist das von Gunther von Hagens 1993 gegründete Institut für Plastination in Heidelberg. Dabei handele es sich um ein anatomisches Institut, dessen Arbeit unter das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit fällt, hieß es zur Begründung.
Das Berliner Bestattungsgesetz, dass das Ausstellen von Leichen verbietet, sieht für wissenschaftliche Zwecke die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung vor. Der Bezirk Mitte ist dabei der Auffassung, dass auch eine wissenschaftliche Einrichtung zunächst eine Genehmigung beantragen muss. Dies sei im Fall des „Menschen Museums“ bislang nicht erfolgt. Der Betreiberwechsel wurde dem Bezirk wohl lediglich per Fax mitgeteilt, sagte Hanke.
Das „Menschen Museum“ hatte im Februar 2015 als Ableger der „Körperwelten“-Wanderausstellungen im Zentrum Berlins unter dem Fernsehturm auf rund 1.200 Quadratmetern seinen Betrieb aufgenommen. Die Eröffnung der Dauerausstellung war von Kirchen und auch Teilen der Politik heftig kritisiert worden.
Zu sehen sind an die 200 Teilkörperplastinate und bis zu 20 Ganzkörperplastinate. Das OVG klassifizierte die Exponate als Leichen und Leichenteile im Sinne des Bestattungsgesetzes. Darauf stützt sich nun der Bezirk und hat den Museumsbetreibern bislang eine Genehmigung verweigert. (epd)
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