: Wenig Chancen für Flat-Tax
ERBSCHAFTSTEUER Vermittlungsausschuss berät über Ausnahmen für Unternehmenserben
Ende Juni hatte die Große Koalition im Bundestag zwar ein neues Gesetz beschlossen. Der Bundesrat lehnte die Regelung jedoch Anfang Juli ab. SPD-, grün und links regierte Länder kritisierten, dass die CSU übermäßige Zugeständnisse an die Unternehmenserben durchgesetzt hatten.
Der Bundesrat rief daraufhin den Vermittlungsausschuss an. Doch es muss jetzt schnell gehen. Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli angekündigt, man werde ab Ende September selbst eine Neuregelung treffen, wenn sich keine Einigung von Bundestag und Bundesrat abzeichnet.
Teile der Grünen um Parteichechef Cem Özdemir wollen jetzt über das von der Wissenschaft favorisierte Flatrate-Modell verhandeln. Danach gäbe es gar keine Ausnahmen für Unternehmenserben, aber einheitlich niedrige Steuersätze von etwa 15 Prozent. Dagegen spricht jedoch, dass die Grünen dies im bisherigen Verfahren noch nicht gefordert haben und der Vermittlungsausschuss keine völlig neuen Lösungen beschließen darf. Allerdings ist das Flatrate-Modell alles andere als neu. So sprachen sich bei der Anhörung im Bundestag mehrere Sachverständige dafür aus.
Wenn die im Bundesrat starken Grünen das Alternativmodell wirklich wollen, könnten sie auch ein ganz neues Gesetzgebungsverfahren fordern. Falls sich eine Einigung abzeichnet, würde Karlsruhe durchaus warten. Ein Flatrate-Modell würde aber wohl an SPD und Linken scheitern, die einheitlich niedrige Steuersätze für ein falsches Signal halten.
Eine Einigung scheint trotz der Meinungsverschiedenheiten möglich. Sie dürfte in Richtung des ersten Vorschlags von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) gehen, der später unter Druck der CSU aufgeweicht worden ist. Es gäbe also weiter Ausnahmen für Unternehmenserben, nur weniger.
Christian Rath
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