Urteil gegen Schweinemäster: Qualitäts-Siegel trotz Tierquälerei

Ein Landwirt, der mit einem Gütezeichen arbeitete, muss eine Geldstrafe zahlen. Seine Schweine litten längere Zeit unter erheblichen Schmerzen.

Ein Schwein liegt auf Stroh

Einigen seiner Artgenossen ging es in dem Betrieb des verurteilten Landwirts nicht gut (Symbolbild) Foto: dpa

ZEVEN/BERLIN taz/dpa | Das Amtsgericht im niedersächsischen Zeven hat einen Schweinemäster wegen Tierquälerei verurteilt, der das am weitesten verbreitete Qualitätssiegel QS hat. Der Landwirt belieferte jahrelang auch die Marke „Landjuwel“ der Vion Zeven AG, die mit besonders hohen Tierschutzstandards wirbt.

Die Richter verhängten eine Strafe von 1.625 Euro: Schweine hätten längere Zeit erhebliche Schmerzen leiden müssen. Der Betrieb ist mit 1.750 Tieren mittelgroß.

Die Vorwürfe hatte der Staatsanwalt in der Anklage aufgelistet: abgerissene Schwanzstummel, tellergroße Bisswunden, entzündete Gelenke, Darmverschlüsse, Lahmheiten. „Der Angeklagte versäumte es, rechtzeitig einen Tierarzt hinzuzuziehen.“

Der Landwirt gestand die zwei Fälle, derentwegen er nun verurteilt wurde. In weiteren fünf sprach ihn das Gericht frei, unter anderem, weil heimlich gemachte Filmaufnahmen aus dem Stall nicht als Beweise zulässig seien. Die Aufnahmen des Deutschen Tierschutzbüros hatten die Ermittlungen in Gang gesetzt. „Wir halten die Strafe für zu gering“, so die Tierrechtsorganisation.

QS ist ein brancheneigenes Siegel, das auch Tierschutz garantieren soll. In den vergangenen Jahren wurden mehrere QS-Mäster wegen Tierschutzvergehen bestraft. Die Firma QS erklärte, zum Zeitpunkt der Kontrollen habe der nun verurteilte Landwirt die Anforderungen erfüllt. Vion nahm ihn aus dem „Landjuwel“-Programm.

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