: 85 Verfahren wegen Waffenhandels im Darknet
Cybercrime Der Chef des Bundeskriminalamts, Münch, fordert erneut Onlinedurchsuchungen
Das BKA sei seit Ende 2013 im Darknet unterwegs, sagte Münch. Der anonyme Bereich sei zwar wichtig, um verfolgten Menschen die Möglichkeit zur Meinungsäußerung zu geben. Doch es werde auch von „sehr, sehr vielen Kriminellen“ genutzt. Deshalb sei es wichtig, dass die Strafverfolgungsbehörden mit der Entwicklung Schritt halten könnten. Der BKA-Chef erneuerte die Forderung, auch für den Bereich des Strafrechts die Möglichkeit von Onlinedurchsuchungen zu ermöglichen, um etwa Passwörter von Beschuldigten festzustellen. Auch Kommunikationsüberwachung bei digitalen Delikten sei nötig.
Die Dunkelziffer von Straftaten im Internet sind laut BKA sehr groß: Polizeiliche Statistiken bildeten nur einen kleinen Ausschnitt der tatsächlichen Dimension von Cybercrime ab. Die Täter gingen dabei dezentral vor, oft als einzelne, aber auch in Gruppen.
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