: Schwer verletzt blieb das Opfer liegen
Urteil Eine Moderatorin ist nach einem schweren Autounfall bei einer Alkoholfahrt auf Bewährung verurteilt worden
Natalie L. hat nicht versucht, jemanden zu ermorden, um zu verschleiern, dass sie betrunken Auto gefahren ist. Dennoch handelten sie und ihr Verlobter Stefan K. verwerflich, als sie versuchten, ein Unfallauto in Polen verschwinden zu lassen, so der Vorsitzende Richter. Gestern verkündete er vor dem Berliner Landgericht das Urteil über die 34-jährige Moderatorin und über den 43-jährigen Diplom-Juristen.
Der Vorsitzende Richter droht mit 18 Monaten Haft wegen fahrlässiger gefährlicher Körperverletzung und ebensolcher Gefährdung des Straßenverkehrs sowie wegen veruntreuender Unterschlagung und Vortäuschens einer Straftat an. Des Weiteren muss sie für ein Jahr ihre Fahrerlaubnis abgeben und 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Ihr Verlobter bekam für seine Mithilfe acht Monate Haft zur Bewährung.
Am Vorabend des Unglücks hatte sich die Moderatorin zum Essen verabredet und besuchte zwei Bars. „Sie war ausgelassen, genoss den Abend. Aber kein Lallen, kein Schwanken“, resümierte der Richter. Eine Bowle mit Erdbeeren, die nur alle zwei Tage gewechselt werden, und Rum änderten das. Langer konsumierte so ein „Zombie-Getränk“, wie es der rechtsmedizinische Gutachter bezeichnete. Alkoholbedingt verkleinerte sich auf der Rückfahrt ihr Sichtfeld. Sie bemerkte nicht den Fahrer, der in Treptow an seinem Fahrzeug hantierte, auf dem rechten Bein stand und das linke hob – in diesem Moment erfasste ihn L.s Auto, drehte ihn wie einen Kreisel und schleuderte ihn gegen sein Fahrzeug. Schwer verletzt blieb er liegen. Heute ist er froh, dass er unter dem Einfluss von stärksten Schmerzmitteln wieder gehen kann.
L. hatte den Unfall wohl wirklich nicht bemerkt, sie muss aufgrund eines leichten Lenkrad-Ruckens nicht mehr als einen Ast oder Stein unter einem Rad vermutet haben, so ein Sachverständiger. Den Vorwurf aber, einem Menschen sein Lebensglück genommen zu haben, das verschleiern zu wollen und sich bis heute nicht dafür entschuldigt zu haben, den muss sie sich ein Leben lang machen, erklärt ihr der Richter. Uta Eisenhardt
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