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Fiskus schont Erben

Erbschaftsteuer Kraftloser Koalitionskompromiss

BERLIN dpa | Firmenerben werden auch künftig großzügig steuerlich begünstigt, wenn sie das Unternehmen längere Zeit fortführen und Arbeitsplätze erhalten. Von Juli an sollen aber strengere Vorgaben für die Verschonung gelten, wie sie das Bundesverfassungsgericht gefordert hatte.

Nach langem Koalitionsstreit einigten sich Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sowie SPD-Chef Sigmar Gabriel und der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer am Montag auf ein Modell zur Begünstigung von geerbtem Betriebsvermögen. Die Wirtschaft kritisiert den Kompromiss.

Für den privaten Erben und an den für ihn geltenden Freibeträgen ändert sich mit der Reform nichts. Bisher müssen Unternehmensnachfolger generell kaum Steuern zahlen, wenn sie den Betrieb lange genug weiterführen und die Beschäftigten halten. Die Verfassungsrichter hatten dafür Ende 2014 strengere Vorgaben verlangt.

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