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Fromme Wünsche und rechtsfreie Zonen

Ausnahmezustand CDU und Linke kritisieren den Hamburger Justizsenator Steffen für seine Mahnung, beim G20-Gipfel an der Elbe müssten die Bürgerrechte gewahrt bleiben. Die mitregierende SPD unterstützt den Grünen

Der Schutz von Bürgerrechten werde „ein frommer Wunsch“ bleiben: Das befürchtet Christiane Schneider, innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion in der Hamburger Bürgerschaft. Es sei absehbar, „dass zur Sicherung des G20-Gipfels große Teile der Hamburger Innenstadt zu grundrechtsfreien Zonen erklärt werden“. Damit tritt Schneider Äußerungen von Hamburgs Justizsenator Till Steffen in der gestrigen taz entgegen.

Steffen hatte davor gewarnt, „ganze Stadtteile unter Kuratel zu stellen“ und die eigene Bevölkerung zu kriminalisieren: „Wir müssen die Anwohner schützen und den Ausnahmezustand verhindern“, stellte sich der Justizpolitiker allzu forschen Sicherheitskonzepten entgegen, ohne diese exakt zu benennen. Auch müsse aus seiner Sicht ein Gegengipfel von G20-Kritikern möglich sein, wenn sich im Juli nächsten Jahres die Staats- und Regierungschefs der 20 größten Industrienationen zwei Tage lang in der Hansestadt treffen. Zum Schutz der Tagenden sollen bis zu 9.000 Polizisten eingesetzt werden.

Da gebe es keinen Dissens, verlautet es aus der Hamburger Innenbehörde, die vom Koalitionspartner SPD geführt wird. „Polizisten arbeiten für die Bürger, nicht gegen sie“, so Behördensprecher Frank Reschreiter. Auch gegen friedlichen Protest von Gipfelgegnern sei nichts einzuwenden: „Der friedliche politische Diskurs steht einer internationalen Stadt wie Hamburg gut an“, das sei Konsens in der rot-grünen Koalition.

„Ein absurdes Verständnis von der Arbeit der Sicherheitsbehörden“, wirft hingegen der CDU-Abgeordnete Dennis Gladiator dem Senator vor: „Wenn die linke Szene zur Gewalt aufruft, kann der Rechtsstaat sich das nicht gefallen lassen.“ Genau das befürchtet wiederum die Linke Schneider: „Die Bewegungsfreiheit der Bewohner und das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit werden außer Kraft gesetzt.“ SMV

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