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205 Patienten starben an Ärztepfusch

Behandlungsfehler Kassen fordern eine Meldepflicht. Fast jeder vierte Verdacht bestätigt sich

BERLIN taz | Mindestens 205 PatientInnen starben 2015 nach ärztlichen Behandlungsfehlern. In 125 dieser Fälle war allein ein Kunstfehler für den Tod der Opfer verantwortlich. Insgesamt gingen die gesetzlichen Krankenkassen 14.828 Verdachtsfällen von Patienten nach. Fast jeder vierte Vorwurf bestätigte sich. Insgesamt zählten die Kassen 4.064 Fälle. Gegenüber 2014 ist das ein leichter Anstieg um 268 Fehler. Diese Zahlen veröffentlichte der medizinische Dienst der Krankenkassen am Donnerstag in Berlin.

Etwa die Hälfte der Behandlungsfehler gehen auf unterbliebenes oder zu spätes Eingreifen zurück, die andere Hälfte auf falsche Maßnahmen. Die meisten Fehler traten infolge von Operationen auf. Aber auch falsche Diagnosen oder falsche Pflege führten vermehrt zu Schäden. Diese Zahlen sind aber nur begrenzt brauchbar, denn laut Medizinischem Dienst des Spitzenverbandes der Krankenkassen (MDS) bleiben viele Behandlungsfehler unbemerkt oder tauchen gar nicht erst in der Statistik auf. Der Prüfdienst der Kassen fordert deswegen eine bundesweite Meldepflicht für Behandlungsfehler.

Stefan Gronemeyer vom medizinischen Dienst der Krankenkassen sagte: „Die Sicherheitskultur in Deutschland ist unterentwickelt. Die genaue Zahl der Behandlungsfehler ist leider nicht bekannt.“ In Ländern wie England mit einem zentralen Erfassungssystem sei die Lage deutlich besser. Laut Gronemeyer lassen sich systematische Fehler so besser nachweisen und beheben.

In dem vorgestellten Datensatz finden sich nur die Fälle, in denen tatsächlich ein Gutachter nach einem Patientenvorwurf ermittelte. Die Kassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, Patienten im Falle eines Behandlungsfehlers zu unterstützen. Dazu schaltet sie den medizinischen Dienst ein, der bei einem Verdacht seitens eines Patienten ein kostenloses fachärztliches Gutachten erstellt.

Konkrete Lehren können die Krankenkassen jedoch aus den sogenannten „Never Events“ ziehen: Das sind selten, aber systematisch auftretende Schadensfälle – etwa bei Operationen im Körper des Patienten vergessene Gegenstände oder Todesfälle infolge falscher Medikamente. Sie sind laut MDS sowohl absolut vermeidbar als auch besonders folgenschwer.

225 solcher „Never Events“ haben die Kassen im vergangenen Jahr registriert. Zur Lösung können vergleichsweise einfache Methoden führen – etwa Checklisten bei Operationen. Die sind in Deutschland immer noch nicht verpflichtend.

Gareth Joswig

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