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PKK-Kader vor Gericht

Waffen-brüder

In der rechtswissenschaftlichen Literatur wird der Paragraf schon mal als „politisiertes Feindstrafrecht zum Schutze eines Scheinrechtsgutes“ (Kai Thorsten Barisch) gescholten – zumal Prozesse nach 129b Strafgesetzbuch wegen „Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung“ der Genehmigung des Bundesjustizministeriums unterliegen.

Ab Dienstag muss sich in Hamburg der Kurde Bedrettin K. vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht wegen Mitgliedschaft in der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) verantworten. Bereits an diesem Freitag hat ein 129b-Prozess gegen einen 38-jährigen Kurden vor dem Oberlandesgericht in Celle begonnen.

Bedrettin K., der 20 Jahre in türkischen Gefängnissen verbracht hat und schwer gefoltert wurde, wirft die Bundesanwaltschaft vor, von Mitte 2014 bis Ende Juli 2015 als PKK-Kader für den Sektor „Nord“ verantwortlich zuständig gewesen zu sein – die Gebiete Bremen, Oldenburg, Hannover, Hamburg und Kiel.

Der 53-Jährige habe die organisatorischen, finanziellen und propagandistischen Angelegenheiten zur Unterstützung der verbotenen PKK koordiniert, so die Bundesanwälte. Er soll den Gebietsverantwortlichen Weisungen erteilt haben, auch dem 38-jährigen Celler Angeklagten, der von 2013 bis 2015 für Hamburg und Oldenburg zuständig gewesen sein soll.

Die seit 1993 in Deutschland verbotene PKK gilt als „terroristische Vereinigung“. Seit ihr bewaffneter Arm im Irak und in Syrien Krieg gegen die Terrormiliz Islamischer Staat führt, mehren sich allerdings die Stimmen für einen Dialog. „Das PKK-Verbot, das aufgrund der unkritischen Waffenbrüderschaft zum Nato-Partner Türkei eingeführt worden ist, muss endlich aufgehoben werden“, fordert der Hamburger Bürgerschaftsabgeordnete der Linkspartei, Martin Dolzer. KVA

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